Schutz vor sexueller Belästigung
Wir unterstützen Sie dabei, sexuelle Belästigung in Ihrem Unternehmen möglichst zu verhindern. Ist etwas vorgefallen? Wir sind für Sie da beim weiteren Vorgehen.
Arbeitgebende müssen Ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung schützen.
Wir beraten Sie zu diesen Themen:
- Gesetzliche Regelungen zum Schutz der persönlichen Integrität. Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung sind drei Beispiele für problematisches Verhalten, das zu Verletzungen der persönlichen Integrität führen kann (SECO 2015).
- Diskriminierungsfreies Betriebsklima durch Schulungen und Informationen für die Mitarbeitenden. In einem diskriminierungsfreien Betrieb werden alle Menschen gleichwertig angesprochen und behandelt.
- Anlaufstellen für Betroffene
- Einleitung rechtlicher Schritte für Betroffene und Unterstützung in diesem Prozess
Rechtsberatung
Gerne beantworten wir Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis auch in der Rechtsberatung.
Arbeitsinspektorat (AI)
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Sandgrubenstrasse 44
Postfach
4005 Basel