Häufig gestellte Fragen zum Grundbuch
Diese Seite gibt einen Überblick über die Abläufe und die Vorgaben des Grundbuchs Basel-Stadt.
Das Grundbuch in Kürze
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften ersichtlich macht. Damit die Einträge immer auf dem neusten Stand sind, oder anders gesagt der Realität entsprechen, müssen alle Änderungen von Rechten und Lasten beim Grundbuch angemeldet werden.
Ich möchte eine Änderung im Grundbuch vornehmen
Frage | Antwort |
---|---|
Aufgrund einer Erbschaft möchte ich als Grundstückseigentümer/in eingetragen werden. Was muss ich einreichen? | Siehe Checkliste Erbgang. |
Muss der Erbgang sofort angemeldet werden? | Nein, die Anmeldung des Erbgangs beim zuständigen Grundbuchamt ist spätestens dann erforderlich, wenn über das Grundstück verfügt wird (z. B. bei einem Verkauf). |
Wir sind eine Erbengemeinschaft und möchten diese auflösen, resp. die Liegenschaft an einen Erben übertragen. Wie müssen wir vorgehen? | Siehe Checkliste Erbteilung. |
Muss jeder Erbgang beim Grundbuchamt angemeldet werden oder kann man darauf verzichten? | Jeder Erbgang muss angemeldet werden. Die Anmeldung muss nicht zwingend sofort erfolgen. |
Ich habe meinen Namen geändert (z. B. durch Scheidung oder Heirat) und möchte ihn im Grundbuch aktualisieren. Was muss ich einreichen? | Unterzeichnete Grundbuchanmeldung (siehe Vorlage) oder ein entsprechendes Schreiben. Wichtig ist, dass Sie das betreffende Grundstück mit Sektion/Parzelle/Strasse+Nr. nennen. Eines der folgenden Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie: Personenstandsausweis, oder Trauungsurkunde, oder Namenserklärung zusätzlich dazu Kopie ID/Pass und Kopie AHV-Ausweis/Krankenversicherungskarte |
Ich habe mich scheiden lassen und übernehme die Liegenschaft/Wohnung. Was muss ich einreichen? | Siehe Checkliste Scheidung. |
Meine Firma hat den Sitz/Namen geändert. Was muss ich einreichen? | Unterzeichnete Grundbuchanmeldung (siehe Vorlage) durch zeichnungsberechtigte Person oder ein entsprechendes Schreiben. Wichtig ist, dass Sie das betreffende Grundstück mit Sektion/Parzelle/Strasse+Nr. nennen. Kopie beglaubigter Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) + Aktuelle Kopie ID/Pass und Kopie AHV-Ausweis/Krankenversicherungskarte der Zeichnungsberechtigten Person |
Ich möchte eine Dienstbarkeit Nutzniessung/Wohnrecht einer verstorbenen Person löschen. Was muss ich einreichen? | |
Ich möchte einen Mietvertrag im Grundbuch vormerken. Was muss ich einreichen? | Siehe Checkliste Vormerkung Miete. |
Wir möchten eine Stockwerkeigentümer-Reglement Änderung anmelden. Was müssen wir einreichen? | Unterzeichnete Grundbuchanmeldung (siehe Vorlage) durch berechtigte Person oder ein Schreiben. Wichtig ist, dass Sie das betreffende Grundstück mit Sektion/Parzelle/Strasse+Nr. nennen. Eines der folgenden Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie: ein vollständiges neues Reglement, unterzeichnet von den Eigentümern oder ein vollständiges neues Reglement, zusammen mit einem Protokollauszug der Stockwerkeigentümer-Versammlung über dessen Annahme. Mit Präsenzliste Unterschriften der Anwesenden oder ein Protokollauszug der Stockwerkeigentümer-Versammlung, in welchem die Änderungen wörtlich wiedergegeben sind, mit Präsenzliste und Unterschriften der Anwesenden. |
Muss die Stockwerkeigentümer-Reglements-Änderung angemeldet werden? | Die Anmerkung wie auch die Anmeldung einer Reglements-Änderung ist nicht zwingend. |
Grundbuchauszüge
Frage | Antwort |
---|---|
Wie kann ich einen Grundbuchauszug oder einen Beleg bestellen? | Auf der Seite zu den Formularen Belegbestellung und Bestellung Grundbuchauszug sind alle Informationen zu Bestellungen zu finden. |
Ich möchte eine historische Eigentumsauskunft über meine Liegenschaft/Wohnung. Wie erhalte ich diese? | Kann telefonisch (061 267 99 37) oder per E-Mail (grundbuch@bs.ch) angefordert werden. |
Welche Einträge sind im öffentlichen Grundbuchauszug ersichtlich? | - Die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstückbeschreibung - Den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin - Die Eigentumsform (Quoten bei Miteigentum und Angabe Gemeinschaftsverhältnis bei Gesamteigentum) - Das Erwerbsdatum ohne Rechtsgrund - Die Dienstbarkeiten und Grundlasten - Die öffentlichen Anmerkungen gemäss Art. 26 Abs. 1 c GBV |
Welche Einträge sind im vollständigen Grundbuchauszug ersichtlich? | - Die Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstückbeschreibung - Den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin - Die Eigentumsform (Quoten bei Miteigentum und Angabe Gemeinschaftsverhältnis bei Gesamteigentum) - Das Erwerbsdatum mit Rechtsgrund - Die Dienstbarkeiten, Grundlasten, Anmerkungen, Vormerkungen und Grundpfandrechte |
Wer kann einen vollständigen Grundbuchauszug bestellen? | Eigentümerin oder Eigentümer, Bevollmächtigte, Erbinnen oder Erben, Nutzniessungsberechtigte, Verwaltungen mit Vertrag, Berechtigte Ämter |
Ich möchte wissen, zu welchem Preis ein Grundstück erworben worden ist. | Hierfür muss der Beleg über folgendes Formular bestellt werden. Bestellen kann nur wer berechtigt ist (analog Bestellung vollständiger Grundbuchauszug). |
Schuldbriefe / Hypothek
Frage | Antwort |
---|---|
Meine Hypothek ist abbezahlt, was soll ich mit dem Papier-Schuldbrief machen? | Nach vollständiger Tilgung Ihrer Hypothek gibt Ihnen Ihre Bank den Papier-Schuldbrief zurück. Sie haben die Wahl, diesen zu vernichten oder sicher aufzubewahren, um ihn später wiederzuverwenden. Anstatt den Schuldbrief bei sich aufzubewahren, können Sie ihn in einen Register-Schuldbrief umwandeln |
Was ist ein Register-Schuldbrief? | Der Register-Schuldbrief ist 2012 eingeführt worden. Er ist ein Schuldbrief in elektronischer Form, ein Wertpapier wird dabei nicht ausgestellt. Der auf den Gläubiger oder Gläubigerin lautende Schuldbrief (also immer ein Namenschuldbrief) wird im Grundbuch eingetragen |
Wie kann ich einen Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umwandeln? | Haben Sie einen vor 2012 errichteten Schuldbrief (sog. altrechtlich), können Sie ihn auf schriftlichen Antrag umwandeln lassen. Siehe Vorlage «Umwandlung Papier-Schuldbrief in Register-Schuldbrief». |
Intercapi
Frage | Antwort |
---|---|
Ich habe mein Intercapi-Passwort vergessen bzw. ich kann mich nicht auf Intercapi einloggen? An wen muss ich mich wenden? | Für externe Intercapi-User/innen: Bei technischen Problemen beim Anmeldeschritt auf der Webseite des Kantons Basel-Stadt wenden Sie sich bitte an den ZID Service Desk (Tel.: 061 267 98 50, servicedesk@bs.ch, Mo-Fr 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr). Konnten Sie sich bereits mit Ihrem Token in das Kantonsnetz einloggen, haben jedoch Probleme mit dem Einloggen in das Intercapi, so wenden Sie sich an die IT des Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt unter der Service Hotline +41 61 267 99 99 oder serviceportal@bs.ch. Für verwaltungsinterne Intercapi-User/innen: Bei technischen Problemen, wenden Sie sich an die IT des Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt unter der Service Hotline +41 61 267 99 99 oder serviceportal@bs.ch. |
Allgemeine Fragen
Frage | Antwort |
---|---|
Wie kann ich eine schriftliche/telefonische Anfrage an das Grundbuchamt stellen? | E-Mail: grundbuch@bs.ch Telefon: 061 267 99 37 |
Kann ich als Ausländer/in ein Grundstück erwerben? | Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten. |
Wie hoch ist mein Kataster/Steuerwert? | Die Angaben erhalten Sie bei der Steuerverwaltung oder der Gebäudeversicherung |
Wie lautet meine Wohnungsnummer? | Bitte wenden Sie sich an das Statistische Amt. |
Ich finde meinen Papier-Schuldbrief nicht mehr, was muss ich tun? | Ist ein Papier-Schuldbrief abhandengekommen oder irrtümlicherweise vernichtet worden, so muss er durch das zuständige Gericht kraftlos erklärt werden. Für Grundstücke in Basel-Stadt ist das Zivilgericht Basel-Stadt zuständig. |
Wann benötige ich einen Notar oder eine Notarin? | Bei allen Verfügungen an einem Grundstück, für welche das Gesetz die öffentliche Beurkundung vorschreibt, ist ein Notar bzw. eine Notarin hinzuzuziehen. Weitere Infos dazu sind via Notariatskammer Basel-Stadt – die Standes- und Berufsorganisation zu finden |
Welche Notare/Notarinnen dürfen in Basel-Stadt Grundstückgeschäfte beurkunden? | Im Basler Staatskalender finden Sie die praktizierenden Notarinnen und Notare. |
Ich möchte meine Adresse im Geoportal sperren lassen, was muss ich tun? | Wenden Sie sich für die Sperrung Ihrer Adresse per Mail an grundbuch@bs.ch, damit wir Ihnen das entsprechende Antragsformular zustellen können. |
Ich möchte eine rechtliche Auskunft vom Grundbuchamt | Das Grundbuchamt kann bzw. darf Sie nicht rechtlich beraten. Bitte wenden Sie sich an eine/n Notar/Notarin oder Anwalt/Anwältin. |
Ich wünsche Unterstützung bei der Anmeldung einer Eintragung im Grundbuch | Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin vor Ort unter 061 267 99 37. |