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Auskunft zur Grundstücksbelastung

Hier erfahren Sie, wo und wie Sie Informationen zur Grundstückbelastung erhalten.

Katasterauszüge im Geoportal einsehen

Grundlegende Informationen zur Grundstücksbelastung liefert der Kataster der belasteten Standorte. Dieser ist über das Geoportal Basel-Stadt und über den ÖREB-Kataster öffentlich zugänglich.

Amtlich gültige Katasterauszüge sind kostenfrei über beide Portale aufrufbar und können somit online direkt bezogen und ausgedruckt werden.

Anleitung Geoportal BS bei Standorten mit KbS-Eintrag

  1. Geoportal öffnen
  2. Thema Umweltschutz – Layer «Kataster der belasteten Standorte» laden und anzeigen
  3. Parzelle via Zoom oder Suchfenster finden
  4. Auf belasteten Standort klicken
  5. Zuunterst im entsprechenden neuen KbS-Fenster den Katasterauszug auswählen

 

Anleitung Geoportal BS bei Standorten ohne KbS-Eintrag

  1. Geoportal öffnen
  2. Thema Umweltschutz – Layer «Kataster der belasteten Standorte» laden und anzeigen
  3. Parzelle via Zoom oder Suchfenster finden
  4. Grundstückinformation (Werkzeug in rechter Leiste)
  5. Neue Abfrage
  6. Auf das Grundstück klicken
  7. Download ÖREB-Katasterauszug. Der Kataster der belasteten Standorte ist unter «Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, welche das Grundstück nicht betreffen» geführt.

Erweiterte Katasterauszüge auf Anfrage

Erweiterte Katasterauszüge und zusätzliche Informationen können, soweit vorhanden, persönlich oder per E-Mail beim Amt für Umwelt und Energie, Fachstelle Altlasten und Bodenschutz, angefragt und bezogen werden. 

Schriftliche Bestätigungen, dass eine Liegenschaft oder Parzelle in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen oder nicht belastet ist, können ebenfalls beim Amt für Umwelt und Energie, beantragt werden. Die Bestätigung ist gebührenfrei. Für Baugesuche und Handänderungen sind in der Regel die öffentlich zugänglichen Katasterauszüge ausreichend und es bedarf keiner zusätzlichen Unterlagen.

Es muss jedoch festgehalten werden, dass eine Registrierung im Kataster der belasteten Standorte nur auf Daten beruht, die dem Amt bereits bekannt sind und für die eine Einstufung als belasteter Standort vorgenommen wurde. Keine Eintragung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Liegenschaft oder Parzelle gar keine Belastung aufweist. 

Messdaten im Open-Data-Portal

Zusätzlich können über das Open-Data-Portal öffentlich zugängliche Messdaten eingesehen werden. Die Daten stammen von verschiedenen Ämtern und Dienststellen der Kantonsverwaltung sowie von Drittanbietern wie Bundesstellen.

Weitere Informationen zu verwandten Themen finden Sie hier:


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