Fahrendenplatz Basel-Stadt
Der Fahrendenplatz an der Friedrich Miescher-Strasse 31 in Basel bietet rund zehn Stellplätze für nomadische Völker Europas.
Aufenthaltsdauer
Durchgangsplatz im Sommer
Im Zeitraum von 1. April bis am 30. September gilt der Fahrendenplatz als Durchgangsplatz. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 14 Tage maximal 30 Tage. Eine erneute Belegung ist nach einem Unterbruch von 30 Tagen möglich.
Standplatz von Herbst bis Frühling
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März beträgt die ununterbrochene Aufenthaltsdauer mindestens 30 Tage. Nach den 30 Tagen kann der Aufenthalt jeweils per Ende Monat um mindestens 30 Tage verlängert werden, dies jedoch nur bis zum 31. März. Dies gilt nur für Fahrende mit Schweizer Nationalität oder gültigen Aufenthaltsbewilligung.
Für ausländische Fahrende ohne Aufenthaltsbewilligung, ist der Aufenthalt auf maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beschränkt. Für weitere Auskünfte bezüglich Aufenthaltsbewilligungen steht Ihnen das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt zur Verfügung.
Migrationsamt Basel-Stadt
An- und Abmeldung
Bitte klären Sie vor Ihrem Bezug des Platzes telefonisch bei der Allmendverwaltung ab, ob ein Stellplatz für den gewünschten Zeitraum frei ist.
Melden Sie sich nach der Anreise und vor der Abreise persönlich im Büro auf dem Platz an bzw. ab. Sollte das Büro auf dem Platz nicht besetzt sein, erfolgt die An- und Abmeldung am Empfang des Bau- und Verkehrsdepartement an der Dufourstrasse 40, Basel.
Bei einem Bezug des Platzes ausserhalb der Schalteröffnungszeiten, muss die Anmeldung unverzüglich am ersten darauffolgenden Arbeitstag am Vormittag erfolgen.
Bei der Anmeldung sind Sie verpflichtet, die Ausweise sämtlicher Fahrzeuge sowie die Personalausweise aller erwachsenen Personen vorzuweisen. Gleichzeitig mit der Anmeldung müssen Sie eine Kaution in der Höhe von CHF 200.00 pro Wohneinheit hinterlegen.
Die Abreise muss am Vormittag nach der letzten bezahlten Nacht erfolgen. Ihre Kaution wird Ihnen nach ordnungsgemässer Abmeldung vor Ihrer Abreise zurückerstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt. Die Kaution wird nur dem Bewilligungsnehmenden zurückgezahlt. Wenn Sie sich nicht persönlich am Empfang abmelden, verfällt Ihre Kaution nach 14 Tagen.
Reservation
Reservationen für die Wintersaison vom 1. Oktober bis 31. März sind jeweils ab dem 1. September möglich. Die Reservationen werden der Reihe nach berücksichtigt (Eingangsdatum). Pro Familie (Eltern und ihre Kinder) ist eine Reservation möglich, mit maximal 1 Wohneinheit (1 doppelachsiger- und 1 einachsiger Wagen, sowie 2 Personenwagen).
Die Reservationen verfallen am 2. Oktober respektive nach dem ersten Arbeitstag nachdem die Wintersaison begonnen hat.
Platzordnung
Platzordnung
Details zur Anmeldung und der Platzordnung finden Interessierte in den folgenden Unterlagen:
Kontakt
Angélica Nunes
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr