Dreh- und Fotoarbeiten im öffentlichem Raum
Film- und Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum erfordern meist gar keine Massnahmen, müssen manchmal nur gemeldet werden oder setzen bei grösseren Projekten eine entsprechende Bewilligung voraus. Hier erfahren Sie alles über die Vorgaben, Massnahmen und die erforderlichen Kontakte für weitere Abklärungen.
Dreh- und Fotoarbeiten im öffentlichen Raum durchführen
Für einfache Film- und Fotoaufnahmen (z.B. Berichterstattungen mobil) im öffentlichen Raum ist in der Regel keine spezielle Drehbewilligung erforderlich. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen zusätzliche Genehmigungen notwendig sind, wie zum Beispiel:
- Aufhebungen/Reservationen von Parkfeldern
- Ausschaltung der öffentlichen Beleuchtung
- Erregung der öffentlichen Aufmerksamkeit (z.B. Gewaltszenen, Lärm, u.a.)
- Sperrung von Trottoirs oder Strassenzügen
Diese Tätigkeiten betreffen mehrere Fach- und Amtsstellen des Kantons, weshalb ein koordiniertes Verfahren erforderlich ist.
Keine Bewilligungspflicht
Für Filmaufnahmen mit minimaler, portabler Ausrüstung, die nicht von langer Dauer pro Örtlichkeit sind, ist keine Bewilligung notwendig. Zu dieser Ausrüstung zählen beispielsweise Kameras, Stative, Handreflektoren, Scheinwerfer und Drohnen.
Dies gilt auch für aktuelle, nicht planbare Medienberichterstattungen sowie für Aufnahmen, ohne Einwirkung auf den öffentlichen Raum respektive ohne Einschränkung des schlichten Gemeingebrauchs.
Hinweis zu Drohnen im öffentlichem Raum
Für Drohnen ist eine separate und selbst einzuholende Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL notwendig.
Meldepflichtig
Für die Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen bis zu einem halben Tag (12 Std.) in Bereichen wie Trottoirs oder Plätze und ohne Sperrung des motorisierten oder ruhenden Verkehrs ist spätestens 14 Tage vor Drehbeginn eine Meldung einzureichen.
Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
Die Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen bis zu 4 Tagen ohne Unterbruch, mit oder ohne Sperrung von Fahrbahnen und Trottoirs, bedingt ein Gesuch, welches bis mindestens sechs Wochen vor Drehbeginn mit detailliertem Drehprogramm (Aufstellen von Requisiten, Sperrungen des Verkehrs mit genauen Zeitangaben, Abschalten der öffentlichen Beleuchtung und detailliertem Beschrieb der Filmszenen) einzureichen ist.
Ordentliches Bewilligungsverfahren
Belegung für Film- oder Fotoaufnahmen, die länger als 4 Tage am Stück dauern, sind in einem ordentlichen Bewilligungsverfahren mindestens drei Monate vor Drehbeginn mit entsprechendem Konzept und Plänen einzureichen. In Abhängigkeit der Aussenwirkung kann eine öffentliche Publikation nötig werden.
Merktblatt und Formular Dreh- und Fotoarbeiten
Merkblatt Film- und Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum (Startet einen Download) Code of practice for filming and photography in public spaces (Startet einen Download) Gesuchsformular für Dreh- & Fotografiearbeiten auf öffentlichem Grund (Startet einen Download)Kontakt
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