Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)
Wir unterstützen RAV und Arbeitslosenkassen beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und beraten stellensuchende Personen in rechtlichen Fragen. Wir prüfen den Anspruch auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung für Unternehmen.
Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung
Die KAST prüft und bewilligt Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.
Rechtsauskunft
Wir geben rechtliche Auskünfte zu Fragen der Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslosenentschädigung
- Wir prüfen Meldung des RAV und sanktionieren zum Beispiel die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
- Wir entscheiden über den Anspruch in Fällen, die uns von den Arbeitslosenkassen überwiesen werden, zum Beispiel über die Höhe der Arbeitslosenentschädigung bei teilweise selbstständiger Erwerbstätigkeit.
- Wir entscheiden über Erlassgesuche in Fällen, wo Arbeitslosenentschädigung zu Unrecht ausbezahlt wurde und zurückgefordert werden muss.
- Wir unterstützen arbeitslose Personen beim Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (FSE).