Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe

Zu Sonderabfällen zählen die Abfälle, die wegen ihrer schädigenden Wirkungen auf Mensch und Umwelt einer speziellen Behandlung bedürfen.

Was sind Sonderabfälle?

Zu den Sonderabfällen zählen beispielsweise Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Altmedikamente, medizinische Abfälle mit Verletzungsgefahr, Batterien, Akkus oder Altöl. Eine vollständige Liste sowie die zugehörigen Abfallcodes finden Sie in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) oder auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt.

Vorgehen bei der Entsorgung

Sonderabfälle dürfen Sie nicht mit dem übrigen Abfall vermischen, sondern müssen diese separat entsorgen. Sonderabfälle dürfen nur an eine Entsorgungsfirma abgegeben werden, die zur Entgegennahme berechtigt ist, d.h. eine kantonale Bewilligung besitzt. Ein Verzeichnis solcher Entsorgungsunternehmen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt.

Begleitschein

Sie müssen für jeden Sonderabfall, den Sie abgeben wollen, einen offiziellen Begleitschein ausfüllen. Nutzen Sie dazu die Plattform des Bundesamts für Umwelt. 

Bitte führen Sie den Begleitschein beim Transport der Sonderabfälle mit und lassen Sie ihn vom Empfänger respektive Entsorgungsbetrieb unterzeichnen. Ausgenommen sind Kleinmengen unter 50 kg inkl. Gebinde. Hier muss nur beim Empfänger die Adresse und die Betriebsnummer angegeben werden. 

Die Transportgebinde für den Sonderabfall müssen deutlich sichtbar beschriftet sein mit:

  • SONDERABFÄLLE / DÉCHETS SPÉCIAUX / RIFIUTI SPECIALI
  • Abfallcode oder Bezeichnung und Nummer des Begleitscheins 

Der Transporteur darf die Sonderabfälle nur dem auf dem Begleitschein eingetragenen Empfänger übergeben.

Betriebsnummer

Für die Abgabe oder auch Annahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen benötigen Sie eine Betriebsnummer. Auskünfte dazu erhalten Sie per E-Mail beim Amt für Umwelt und Energie. 

Industrie- und Gewerbeabfälle

Eine neue Betriebsnummer können Sie über das E-Government-Portal des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantragen. 

Für Entsorgungsfirmen

Betriebe, die Sonderabfälle entgegennehmen oder entsorgen wollen, brauchen dazu eine Empfängerbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Im Kanton Basel-Stadt erhalten Sie diese Bewilligungen vom Amt für Umwelt und Energie.

Industrie- und Gewerbeabfälle

Meldung Entgegennahme von Sonderabfällen 

Als Empfänger oder Empfängerin respektive Entsorgungsfirma müssen Sie jede Entgegennahme von Sonderabfällen melden. Geben Sie die Meldung bitte innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Ende jedes Quartals über das E-Government-Portal des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein.

Sonderabfälle verwerten

Sonderabfälle können zum Teil auch verwertet werden. Bereits etabliert haben sich Verwertungsmöglichkeiten für folgende Sonderabfallarten:

  • Batterien: Diese können in der Schweiz bei der Firma Batrec Industrie AG (Wimmis, BE) recycelt werden. Dabei werden in einem Pyrolyseverfahren die Schwermetalle zurückgewonnen.
  • Lösungsmittel: Auf die Rückgewinnung (und Entsorgung) von organischen Lösungsmitteln haben sich verschiedene Firmen spezialisiert. Siehe die Informationsseite Abfall und Recycling.
  • Leuchtstoffröhren: Die Firma SOVAG, Bereich Lampenrecycling (Schönenwerd, AG), ist spezialisiert auf die umweltgerechte Wiederverwertung von ausgebrannten Entladungslampen. Glas und Metalle aus den Lampen werden als Sekundärrohstoffe gewonnen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Kleinmengen

Kleinbetriebe, d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen (Art. 13, VVEA), können nicht betriebsspezifische Sonderabfälle, d.h. vergleichbare Sonderabfälle wie aus Haushalten, direkt an die Sonderabfallsammelstelle bei der Stadtreinigung an der Hagenausstrasse 40a bringen. Bis zu 20 kg pro Anlieferung sind kostenlos. Die Differenz bei grösseren Mengen wird verrechnet.

Betriebsspezifische Sonderabfälle können gegen Bezahlung ebenfalls bei der Sonderabfallsammelstelle bei der Stadtreinigung an der Hagenausstrasse 40a abgegeben werden. Es gibt keine Freimenge.

Für dieses Thema zuständig

Contenu mis à jour