Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Naturschutzprojekte

Der Schutz der Natur geniesst in der Gemeinde Bettingen einen hohen Stellenwert. Mit dem Natur- und Landschaftsschutzkonzept, dem Wirken der Naturschutzkommission als beratendes Gremium und dem Bereitstellen der nötigen finanziellen Mittel sind ideale Voraussetzungen dafür gegeben. Hier stellen wir zudem die wichtigsten Projekte vor, die wir in diesem Zusammenhang lanciert haben.

Hochstammbäume

Hochstamm-Feldobstbäume sind ein traditionelles Kulturgut, das von unseren Bauernfamilien gepflegt wird. Mit ihren Blüten, Früchten und Herbstfarben sowie ihrem Winterkleid bereichern und prägen sie die Landschaft. Zudem dienen sie als wertvolle und vielfältige Lebensräume.

Der Hochstammbaum als Lebensraum

Hochstamm-Obstbäume weisen eine Stammhöhe von mindestens 1,6 Metern bei Kernobst- und Nussbäumen auf. Bei Steinobstbäumen wie Kirschen- und Zwetschgenbäumen sind es mindestens 1,2 Meter. In den Obstgärten, die sie besiedeln, können bis zu 50 verschiedene Brutvogelarten vorkommen, darunter auch bedrohte Arten. Fledermäusen bieten sie ein Sommer- und Durchgangsquartier. Aber auch viele andere Tierarten wie Igel, Siebenschläfer, Wiesel, Schmetterlinge, Heuschrecken, Ameisen sowie Blindschleichen oder Eidechsen nutzen sie als Platz zum Wohnen, Jagen und Fressen oder als Rückzugsort. 

Weitere Informationen zu den Hochstammbäumen

Wenn Sie mehr über das Prinzip der Hochstamm-Obstgärten erfahren möchten, finden Sie nachfolgend weitere Informationen dazu.

Hochstamm Suisse Hochstammobst.ch

Projekt Förderung Hochstammbäume

Das Hochstammbaum-Projekt der Gemeinde Bettingen ist auf Initiative der Naturschutzkommission entstanden. Damit unterstützte die Gemeinde die Anpflanzung von insgesamt 60 neuen Hochstamm-Obstbäumen durch die beiden Bettinger Landwirte. Walter Landolt setzte 2012 unterhalb der Chrischona 10 Birnbäume, Patrick Gerber 4 Apfel- und 6 Nussbäume. Seither pflanzte in jedem Jahr jeweils einer der beiden Landwirte 10 Bäume, sodass im Jahr 2020 60 neue Bäume auf Bettinger Boden standen. Jeder davon wurde im ersten Jahr mit 275 Franken von der Gemeinde subventioniert und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 80 Franken. Zudem kam sie auch für den Kaufpreis auf, mit Ausnahme eines Unkostenbeitrags von 20 Franken, den die Landwirte geleistet haben. Jetzt, wo das Projekt abgeschlossen ist, können die Landwirte die regulären kommunalen Beiträge für Hochstammbäume beantragen. 

Beiträge öffentliche Hand

Der seit Jahrzehnten feststellbare Rückgang der Hochstamm-Obstbäume dauert weiter an, denn der damit generierte Ertrag deckt den Aufwand heutzutage bei Weitem nicht mehr. Langfristig können die Bestände nur erhalten werden, wenn die Gegenleistungen der öffentlichen Hand die Leistungen der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in befriedigendem Masse ausgleichen. Deshalb haben Bund, Kanton und Gemeinden die Förderung der Hochstammbäume sukzessive ausgebaut.

Die Gemeinde Bettingen kann, gestützt auf die Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz sowie über Beiträge für ökologische Ausgleichsflächen und das zugehörige Reglement, einen Beitrag von 40 Franken pro Baum und Jahr (für Baum und Unternutzung) ausrichten. Sie können den Beitrag für das jeweilige Jahr bis spätestens 2. Mai beantragen, wenn:

  • Sie einen Hochstamm-Obstbaum mit einer Stammhöhe von mindestens 1,6 Metern bewirtschaften.
  • Der Baum seit fünf Jahren auf Bettinger Boden ausserhalb des Baugebietes steht.

Antrag zur Subvention von Hochstammbäumen

Falls Sie Beiträge für die Bewirtschaftung von Hochstammbäumen beantragen wollen, füllen Sie bitte den untenstehenden Antrag aus und senden diesen unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurück. Weiter finden Sie hier die Gesetzesgrundlage, die dieser Förderung zugrunde liegt.

Antrag Hochstammbaum-Beiträge (Startet einen Download) Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz und die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität Reglement zur Ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz und die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität

Kontakt

Regula Fischer Wiemken
Assistentin Gemeindeverwalterin
+41 61 267 00 89regula.fischer@bettingen.ch

Bestellung Hochstammbäume

Nebst Pflegebeiträgen bieten wir die Bestellung von verbilligten Jungbäumen an. Diese können überall in Bettingen gepflanzt werden, also auch im Hausgarten. Die Gemeindegärtnerei Riehen stellt sie für einen Unkostenbeitrag von 20 Franken zur Verfügung und bestellt sie jeweils im Frühjahr oder im Herbst. Nach erfolgter Bestellung werden Sie über das Abholdatum informiert. Bitte achten Sie beim Einpflanzen auf den Platzbedarf des ausgewachsenen Hochstammbaumes, dieser beträgt etwa 10 Meter. 

Kontakt


Biotop Südhang Kaiser

Die ehemalige Seckingergrube am Südrand des Kaisers wurde rekultiviert und in ein ökologisch wertvolles Trockenbiotop umgewandelt. Die Gemeinde Bettingen hat Pro Natura und den Forst Riehen mit der Pflege beauftragt.

Ökologische Aufwertung

Die Umgestaltung der ehemaligen Seckingergrube beinhaltete folgende Elemente:

  • Muschelkalk-Wand
  • Drei Tümpel (einer trocken)
  • Magerwiese mit einheimischen Sträuchern
  • Steilhang mit jungen Eichen

Die Seckingergrube eignet sich nach der Auffüllung und Überdeckung gut zur ökologischen Aufwertung und Gestaltung:

  • als offener Fels-Standort (Muschelkalk-Aufschluss)
  • als sonnig-heisser Trockenstandort (oberste Kies-Terrasse), insbesondere für Reptilien wie die Mauereidechse und die Zauneidechse
  • als wechselfeuchter Standort (mittlere Terrasse und Böschung) mit Hochstaudenfluren und temporären Flachtümpeln, die zeitweise austrocknen können, insbesondere für Amphibien wie die Geburtshelferkröte, die Kreuzkröte und die Gelbbauchunke
  • für naturnahe Waldrandbereiche mit Krautsäumen, insbesondere als Lebensraum für Kleinsäuger und Vögel
  • zur Wiederbewaldung (Steilböschung) als lichter Eichenwald und zur Hangsicherung

Waldrandpflege

Das Bettinger Naturkonzept sieht die Förderung vielfältiger Waldränder vor. Seit 2013 bildet das Waldrandkonzept, welches das Amt für Wald beider Basel im Auftrag der Gemeinde Bettingen erstellt hat, die Basis für allfällige Eingriffe. Zur selben Zeit wurde beschlossen, dass die Gemeinde für 30 % der jährlichen Kosten für die durchgeführten Pflegemassnahmen aufkommt.


Schmetterlingsweg

Der Schmetterlingsweg ist ein Informationsweg der Naturschutzkommission Bettingen, der dank einer Schenkung von Gertrud Bearth realisiert werden konnte. 11 Tafeln, auf welchen 13 Falterarten vorgestellt werden, führen Spazierende vom Gartenbad bis ins Chrischonatal. Die beschriebenen Falterarten kommen alle in Bettingen vor.

Leider haben die Bestände selbst bei häufigen Arten wie dem Tagpfauenauge, dem Kleinen Fuchs oder dem Schwalbenschwanz abgenommen. Gründe dafür gibt es viele: Das geringere Vorkommen ihrer bevorzugten Pflanzennahrung, der durch Überdüngung dichtere Grasbewuchs, die maschinelle Bearbeitung vieler Flächen, der Einsatz chemischer Spritzmittel sowie die Pflanzung exotischer Sträucher. Deshalb soll uns der Weg nicht nur die Schönheit der Schmetterlinge näherbringen. Er soll auch dazu anregen, ihre Lebensräume zu erhalten und sie mit gezielten Massnahmen zu verbessern.

Mehr über den Schmetterlingsweg

Informieren Sie sich über den Bettinger Schmetterlingsweg und die schmetterlingsfreundliche Bewirtschaftung Ihres Gartens.

Willkommen auf dem Schmetterlingsweg (Startet einen Download) Tafeln Schmetterlingsweg (Startet einen Download) Tipps für schmetterlingsfreundliche Gärten

Wildblumenwiesen

Wildblumenwiesen sind unverzichtbar für die Förderung der Artenvielfalt, denn sie übernehmen vielfältige Funktionen. Sie bieten wertvollen Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere, fördern als Trittstein-Biotope die Vernetzung der Natur und sind Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge. Und was gut für die Natur ist, ist auch gut für uns Menschen. Die Bevölkerung profitiert mittel- und langfristig von artenreichen Wiesen, denn eine hohe Artenvielfalt wirkt sich positiv auf unser Wohlbefinden aus.

Das richtige Vorgehen beim Anlegen von Blumenwiesen

Beim Anlegen von Wildblumenwiesen gilt es, ein paar Dinge zu beachten. Meist muss der Boden im Vorfeld bearbeitet werden, um ideale Bedingungen zu schaffen. Das Saatgut mit seinen einheimischen Blumen und Gräsern sollte zudem optimal auf die lokalen Verhältnisse abgestimmt werden. Dieser Aufwand lohnt sich, denn dadurch ist die Wiese später pflegeleicht im Unterhalt, kommt gut mit Trockenheit zurecht und muss lediglich ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden. 

Die Blumenwiesen in Bettingen

Bettingen beteiligt sich an einem Projekt der Stiftung Pusch – Praktischer Umweltschutz. Ausgehend vom Kanton Solothurn sollen in den kommenden Jahren in der ganzen Schweiz mehr Blumenwiesen entstehen - im öffentlichen Raum und in Privatgärten.

Dafür legte Bettingen im Februar 2023 gemeinsam mit einem Experten auf insgesamt 480 m2 neue Blumenwiesen beim Friedhof, beim Badiparkplatz, beim Sportplatz und beim Lindenplatz an. Bis sich deren volle Blütenpracht entfaltet, braucht es jedoch etwas Geduld. Im ersten Jahr etablieren sich vor allem Pionierpflanzen, die wieder verschwinden. Erst ab dem zweiten Jahr beginnen die Wiesen so richtig zu blühen. 

Hilfreiche Tipps beim Anlegen von Blumenwiesen

Falls Sie ebenfalls eine Blumenwiese anlegen möchten, finden Sie hier praktische Hilfestellungen.

Artikel «Wildblumenwiesen sollen Artenvielfalt fördern» (Startet einen Download) Informationen zu blumenreichen Lebensräumen

Einwohnergemeinde Bettingen

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Talweg 2
4126 Bettingen

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Contenu mis à jour