Bewilligungen für Hebammen
Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung für Hebammen. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für Hebammen als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.
Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie in der Geburtshilfe fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit selbstständig erwerbend oder im Anstellungsverhältnis (zum Beispiel bei einer AG oder GmbH) ausführen.
Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als Hebamme erhält, wer unter anderem:
- über ein anerkanntes Berufsdiplom verfügt;
- eine 2-jährige praktische Tätigkeit nachweist
- bei einer zugelassenen Hebamme
- in einer geburtshilflichen Abteilung eines Spitals, unter der Leitung einer zugelassenen Hebamme oder in einer Organisation der Hebammen, unter der Leitung einer zugelassenen Hebamme (vgl. Art. 45 KVV);
- nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
- Gesuch Berufsausübungsbewilligung Hebammen (Startet einen Download)
- Gesuch um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Ärztliches Zeugnis um Verlängerung der Berufsausübung um 2 Jahre (Startet einen Download)
- Gesuch um Einschränkung der Berufsausübung (Seniorenpraxisbewilligung) (Startet einen Download)
- Merkblatt Zulassung OKP-Leistungserbringer (Startet einen Download)
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühr für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 400 Franken.
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
- Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.
Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung
Wenn Sie eine Praxis für Hebammen im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.
Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:
- Kopie des Handelsregisterauszugs
- Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
- Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
- Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis
- Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind.
Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein.
Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.
Gebühren
- Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Hebammen betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 400 und 2'000 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
- 1 bis 3 Personen: 400 Franken
- 4 bis 10 Personen: 1'000 Franken
- ab 11 Personen: 2'000 Franken
- Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
Anforderungen an die Qualitätssicherung
Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen:
Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung
Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.
Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:
Anpassung der Berufsausübungsbewilligung
- Angabe der Privatadresse
- Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
- Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
Anpassung der Betriebsbewilligung
- Angabe der neuen Praxisadresse
- Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.
Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.
Gebühren
Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung beträgt 200 Franken.
Meldeformulare
Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden.
Im Formular der Meldung finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein.
- Meldung einer fachlichen Leitung zum Führen einer ambulanten Einrichtung durch Hebammen (Startet einen Download)
- Meldung einer Stellvertretung in einer ambulanten Einrichtung durch Hebammen (Startet einen Download)
- Meldung für eine Bestätigung der unselbstständigen Berufsausübung als Assistenz (Startet einen Download)
Gebühren
- Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen.
- Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung kostet 100 Franken.
- Assistenz: Die Gebühr für das Melden einer Assistenz liegt bei 100 Franken.
Rechtliche Grundlagen
Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.
Kantonale Gesetze und Verordnungen:
Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:
Weitere Informationen
Gebühren
Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.
Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen
Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.