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Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen und wann Ihre Veranstaltung bewilligungspflichtig ist. Weiter erfahren Sie, wo Sie eine Bewilligung für eine Veranstaltung auf privatem Grund bzw. auf öffentlichem Grund beantragen.

Kurz erklärt

Möchten Sie an einem Fest, einer Messe oder einer anderen Veranstaltung Getränke, Speisen oder Esswaren zum Konsum an Ort und Stelle verkaufen? Dann brauchen Sie für diesen Anlass eine Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung. 

Wichtig

Die Bewilligung zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft beinhaltet ausschliesslich das Führen eines Wirtschaftsbetriebes. Sie ist keine Musik- oder Lautsprecherbewilligung. 

Bitte nehmen Sie immer Rücksicht auf die Anwohnenden.

Bewilligungspflicht

Wenn Sie Getränke, Speisen oder Esswaren verkaufen (auch zum Selbstkostenpreis) und gleichzeitig Mobiliar für die Konsumation an Ort und Stelle zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft.

Wenn Sie Getränke, Speisen oder Esswaren gratis abgeben, ist keine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft nötig. 

Veranstaltungen auf privatem Grund

Findet die Veranstaltung auf Privatboden statt? Dann müssen Sie bei uns eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft beantragen. Zwingend beizulegen sind das schriftliche Einverständnis des Hauseigentümers und eine Kopie des Mietvertrages.

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (Allmend)

Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend) statt? Dann können Sie dies direkt bei der Allmendverwaltung Basel-Stadt anmelden. Es braucht kein separates Gesuch an die Abteilung Gastgewerbebewilligungen.

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Bei zu spät eingereichten Gesuchen kann eine Express-Gebühr erhoben werden. 

Die Kosten für die Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung betragen pro Anlass Fr. 150.00. 

Formular

Für Veranstaltungen auf privatem Grund nutzen Sie bitte dieses Formular.

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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