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Spirituosen verkaufen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kleinhandelsbewilligung für gebrannte Wasser, welche Getränke bewilligungspflichtig sind und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Kurz erklärt

Sobald Sie Spirituosen (gebrannte Wasser) zur Mitnahme "über die Gasse" verkaufen oder liefern, brauchen Sie dafür eine sogenannte Kleinhandelsbewilligung.

Bewilligungspflicht

Zu den bewilligungspflichtigen alkoholischen Getränken gehören:

  • Spirituosen (Whisky, Gin, Rum, Vodka, etc.)
  • Brände & Schnaps (Kirsch, Pflümli, Grappa, etc.)
  • Aperitifs & Likörweine (Baileys, Aperol, Vermouth etc.)
  • Alcopops (Smirnoff Ice, Baccardi Breezer, etc.)

Voraussetzungen

Die Kleinhandelsbewilligung wird an natürliche und handlungsfähige Personen, mit gutem Leumund erteilt. Jede Verkaufsstelle benötigt eine eigene Bewilligung. Die Bewilligung ist nicht übertragbar. Die Gebühr ist im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr zu bezahlen und wird jährlich automatisch erhoben. Melden Sie uns deshalb umgehend, sobald Sie das Geschäft aufgeben.

Wer bekommt eine Kleinhandelsbewilligung?

Zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern können zugelassen werden: 

  • Produzenten gebrannter Wasser
  • Betriebe des Gastgewerbes einschliesslich der Verpflegungsbetriebe in Flugzeugen, Zügen und auf Schiffen
  • Betriebe des Wein- und Spirituosenhandels
  • Zollfreiläden
  • Apotheken und Drogerien
  • Geschäfte mit einem breiten Sortiment an Lebensmitteln, das auch alkoholfreie Getränke umfasst
  • Lieferdienste, welche fertigzubereitete Speisen verkaufen

Lieferdienste

Betriebe, die fertig zubereitete Speisen ausliefern (z. B. Pizzakurier), sind den gastgewerblichen Betrieben gleichgestellt und können eine Kleinhandelsbewilligung beantragen. Die Speisen müssen in einer gewerblich bewilligten Küche produziert und für die Auslieferung vorbereitet werden.

Lieferdienste ohne entsprechendes Angebot an Speisen erhalten keine Kleinhandelsbewilligung.

Was ist mit Bier und Wein?

Der Alkohol dieser Getränke entsteht ausschliesslich durch natürliche Vergärung. Verkauf und Lieferung von Bier und Wein, aber auch Prosecco oder Obstweine (Cider) fällt deshalb nicht unter die Bewilligungspflicht. 

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Unvollständige oder falsche Gesuche werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Bewilligung ist gültig für die Dauer eines Kalenderjahres und kostet jährlich Fr. 250.00. 

Formular

Um die Kleinhandelsbewilligung zu beantragen nutzen Sie bitte dieses Formular.

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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