Schulzahnpflege
In Bettingen steht Ihnen als Eltern ein umfassendes Angebot zur Verfügung, um die Zahngesundheit Ihrer Kinder zu fördern. Hier erfahren Sie mehr über die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen, die Schulzahnklinik Basel, die Kostenübernahme durch die Gemeinde und wie Sie im Falle einer Beanstandung reagieren können.
Angebot Schulzahnpraxis Bettingen Riehen
Die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen führt den Schuluntersuch und die Gruppen-Zahnprophylaxe der Kindergärten und Primarschulen in den beiden Gemeinden durch. Im Anschluss können sich Kinder und Jugendliche in der Praxis an der Schmiedgasse 23 in Riehen behandeln lassen. Neben der Individualprophylaxe werden dort auch Zahnfüllungen, Zahnspangen, Zahnchirurgie sowie Notfallbehandlungen bei Zahnunfällen und Schmerzen angeboten.
Kontakt
Schulzahnpraxis Bettingen Riehen
Schmiedgasse 23
DIE ZAHNÄRZTE.CH
4125 Riehen
+41 61 641 68 00
In Notfällen:
+41 61 227 70 70
schulzahnpflege@diezahnaerzte.ch
www.zahnhase.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
Notfalldienst am Bahnhof Basel SBB:
Montag - Samstag 7.00 - 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertag 10.00 - 16.00 Uhr
Bei Fragen wenden Sie sich an Cécile Schmutz, Administrative Mitarbeiterin Schulzahnwesen der Gemeinde Riehen, welche das Administrative für Bettingen bearbeitet:
cecile.schmutz@riehen.ch
+41 61 646 81 48
Kosten Schulzahnpraxis Riehen Bettingen
Die Behandlung wird zum UVG-Tarif (SUVA-Tarif) abgerechnet. Der Schuluntersuch sowie die Gruppen-Zahnprophylaxe sind für Familien, die in Bettingen wohnhaft sind, kostenlos. Familien mit geringem Einkommen erhalten ausserdem einen Beitrag an die Behandlungskosten. Ein allfälliger Reduktionsanspruch wird von der Gemeinde Riehen abgeklärt und automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen, ausser es handelt sich um eine kieferorthopädische Behandlung.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen halten Sie sich bitte an den folgenden Ablauf:
- Bezahlen Sie die Rechnung der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen (Gesamtbetrag ohne Reduktion).
- Senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenversicherung (Grund- und Zusatzversicherung) und warten Sie auf die Bestätigung der Kostenbeteiligung. Holen Sie auch dann eine entsprechende Rückmeldung ein, wenn Sie keine Zahnversicherung haben und die Krankenversicherung keinen Beitrag leistet.
- Senden Sie eine Rechnungskopie mit der Rückmeldung der Krankenversicherung zur Kostenbeteiligung und Ihrer Zahlungsverbindung (PC-Konto, IBAN-Nr. oder QR-Code) an die Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bildung und Familie.
Im Anschluss wird die Gemeindeverwaltung Ihren Reduktionsanspruch berechnen und den ermittelten Betrag auf Ihr Konto überweisen.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme
Wenn Sie von einer Kostenbeteiligung profitieren möchten, nutzen Sie bitte das dazugehörige Antragsformular. Weitere Angaben zur Vergabe von Beiträgen finden Sie im Merkblatt dazu.
Behandlung in der Schulzahnklinik Basel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind auch in der Schulzahnklinik im Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel behandelt werden, z. B. wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis mit einer dort behandelnden Zahnärztin oder einem dort behandelnden Zahnarzt besteht. Wenn die Behandlungskosten von der Gemeinde Bettingen mitfinanziert werden sollen, beantragen Sie die Behandlung bitte ebenfalls im Vorfeld mit dem oben aufgeführten Antragsformular. Für Behandlungen zum Privatpatiententarif ist kein Gesuch notwendig.
Die Beanstandung erfolgter Behandlungen
Die Gemeinde Bettingen empfiehlt Eltern, die mit der Arbeit der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen unzufrieden sind, das Gespräch mit der leitenden Zahnärztin aufzunehmen. Viele Schwierigkeiten können im persönlichen Gespräch geklärt werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine Beschwerde bei der Abteilung Bildung und Familie der Gemeindeverwaltung Riehen eingereicht werden. Den Eltern steht es ausserdem frei, ihr Kind in der Schulzahnklinik in Basel behandeln zu lassen. Dort werden die gleichen Ermässigungen auf die Behandlungskosten gewährt.
Ombudsstellen
Bei Problemen nach einer Zahnbehandlung können Sie sich auch an die Patientenstelle Basel sowie die Zahnärztliche Ombudsstelle der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) wenden.
Behandlung in anderen Zahnarztpraxen
Das Ergebnis des Schuluntersuchs durch die Schulzahnpraxis Bettingen Riehen wird Ihnen als Eltern schriftlich mitgeteilt. Anschliessend können Sie Ihr Kind auch in einer Zahnarztpraxis Ihrer Wahl behandeln lassen. Die Gemeinde gewährt jedoch in einem solchen Fall keine Ermässigung auf die Behandlungskosten.
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr