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E10 Monitoring und Controlling

Der Erfolg des kantonalen Richtplans ist periodisch zu überprüfen. Dies bedingt eine effiziente Bewirtschaftung und ein nachvollziehbares Controlling der Ziele und Aussagen des Richtplans. Anhand dieses Richtplancontrollings wird ermittelt, inwiefern und in welchen Bereichen des Richtplans ein etwaiger Anpassungsbedarf besteht.

Ein Indikatorenbericht mit raumrelevanten Indikatoren wird alle vier Jahre in Zusammenarbeit mit dem statistischen Amt aufgelegt. Die Indikatoren treffen gesamtkantonale Aussagen und umfassen aufgrund der längerfristigen Perspektive des Richtplans wo immer möglich längere Zeitreihen von bis zu 20 Jahren. Die Erkenntnisse des Richtplancontrollings fliessen in die Lagebeurteilung des Regierungsrats im Rahmen der kantonalen Legislaturplanung ein.

Darüber hinaus wird alle vier Jahre ein Vollzugscontrolling durchgeführt. Hierbei wird mittels Fragebögen der Umsetzungsstand der Planungsanweisungen bei den federführenden Amtsstellen erfragt und ausgewertet.