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ST9 - ST10 Natur und Landschaft

ST9 Landschaftsschutz regional

Die Schwerpunktsetzungen zur Mobilisierung von Wohnraumreserven und zur Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldqualität (vgl. ST 4: «Mehr Raum für Einwohnerinnen und Einwohner» und ST 5 «Bessere Qualität für Einwohnerinnen und Einwohner»), die das Angebot an Wohnraum in Basel-Stadt quantitativ und qualitativ erhöhen, verringern den Siedlungsdruck im Umland. Dadurch wird in regionaler Sichtweise die Strategie der «Siedlungsentwicklung nach innen» verfolgt und der Druck auf die Landschaft und das Kulturland in der Region verringert.

Strategischer Entscheid

Durch die Schaffung von zusätzlichem und die Aufwertung von bestehendem attraktivem Wohnraum mit guter Wohnumfeldqualität in Basel-Stadt wird der Siedlungsdruck auf die Landschaft und die Landwirtschaft im Umland verringert und so ein Beitrag zum regionalen Landschaftsschutz und zur Schonung des Kulturlandes geleistet.


ST10 Natur- und Landschaftsschutz auf Kantonsgebiet

Die Räume ausserhalb des Siedlungsgebietes weisen hohe landschaftliche und ökologische Qualitäten auf und sind für die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Basel entscheidend. Im Wiesegebiet bestehen mit dem Landschaftsrichtplan «Landschaftspark Wiese» seit 2001 behördenverbindliche Schutzvorgaben, die anlässlich der Zonenplanrevisionen umgesetzt werden. Die übrigen Landschaftsräume und die Naturschutzgebiete ausserhalb des Siedlungsgebietes werden anlässlich der Zonenplanrevisionen ebenfalls grundeigentümerverbindlich geschützt.
Auch innerhalb des Siedlungsgebietes bestehen wertvolle Orte für Natur und Ökologie sowie für die naturbezogene Erholung. Deren Erhalt und Entwicklung sowie Vernetzung untereinander und mit den Elementen der «inneren» und «äusseren» Landschaft (vgl. ST 2: «Freiräume» ) sind für Mensch und Natur gleichermassen von Nutzen. 

Strategischer Entscheid

Die im Richtplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiete werden auf der Ebene Nutzungsplanung durch die Ausscheidung von Zonen des Landschaftsschutzes gesetzlich festgelegt und deren Qualitäten dadurch stärker als bisher langfristig gesichert.
Die Orte der Natur im Siedlungsraum werden erhalten und entwickelt. Dabei werden Veränderungen zum Nutzen von Ökologie und Siedlungsqualität ermöglicht und gefördert und nicht nur die bestehenden Qualitäten konserviert. Die Vernetzung von der «äusseren» über die «innere» Landschaft bis zu den Orten der Natur im Siedlungsraum wird gefördert.