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A1 Agglomerationsprogramm

A1 Agglomerationsprogramm

Agglomerationen sind grosse und dicht besiedelte Wirtschafts- und Lebensräume, die bereits heute und künftig noch vermehrt mit Verkehrsproblemen konfrontiert sind. Der Bund hat den damit verbundenen Handlungsbedarf erkannt und im Rahmen seiner Agglomerationspolitik 2001 das Instrument «Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung» eingeführt. In einem Agglomerationsprogramm müssen Verkehrs- und Siedlungsplanung gemeinsam betrachtet werden, um zur Siedlungsentwicklung nach innen einen Beitrag zu leisten. Ein Agglomerationsprogramm wird an seiner Gesamtwirkung gemessen. Erfüllt ein Agglomerationsprogramm die Voraussetzungen, so beteiligt sich der Bund an der Finanzierung über den Infrastrukturfonds mit maximal 50% der Kosten.
Der Infrastrukturfonds verfügt bei einer Laufzeit von 20 Jahren über CHF 20,8 Mrd. Er dient der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in den Agglomerationen, zur Fertigstellung und Ergänzung des bestehenden Nationalstrassennetzes sowie für Beiträge an Hauptstrassen im Berggebiet. Für Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs stehen CHF 6 Mrd. zur Verfügung, wobei rund CHF 2,5 Mrd. bereits für dringende Projekte freigegeben wurden und CHF 1,5 Mrd. für die Umsetzung der Projekte der ersten Generation des Agglomerationsprogramms reserviert sind.
Für künftige Generationen verbleiben damit im Infrastrukturfonds noch CHF 2 Milliarden. Bundesbeiträge werden nur an Agglomerationsprogramme geleistet, die zu ei­nem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssys­tem beitragen und über eine gemeinsame Trägerschaft ver­fügen

Agglomerationsprogramm Basel

In der Nordwestschweiz bearbeiten die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn gemeinsam mit den deutschen und französischen Partnern und in Abstimmung mit dem Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) das über die nationalen Grenzen hinausgreifende Agglomerationsprogramm Basel.
Mit der angestrebten nachhaltigen Entwicklung der Verkehrs- und Siedlungsstruktur soll die Agglomeration Basel im Standortwettbewerb gestärkt werden, was nicht zuletzt auch eine effiziente Nutzung der Verkehrsinfrastruktur vor­aussetzt. Deshalb umfasst das Agglomerationsprogramm inhaltlich koordinierte und priorisierte Massnahmen aller Verkehrsträger. Diese werden mit betrieblichen Massnahmen, übergeordneten nationalen Projekten sowie abgestimmten Massnahmen im Siedlungs- und Landschaftsraum komplettiert.
Das Agglomerationsprogramm Basel wird durch eine eigene Geschäftsstelle geleitet. Die Geschäftsstelle vertritt die Interessen der sechs Teilregionen gegenüber den Bundesbehörden

Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation / Zukunftsbild 2030

Im Rahmen des Agglomerationsprogramms Zweiten Generation wurde für die Agglomeration Basel ein Zukunftsbild entwickelt, das das Gebiet in funktionale Räume gliedert, das «Zukunftsbild 2030:Korridore+». Dieses Szenario, für das u.a. die künftige Bevölkerungsentwicklung sowie der daraus resultierende Wohnflächenbedarf ermittelt wurde, bildet die angestrebte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der Agglomeration Ba­sel ab (Karte als orientierende Grundlage mit Legende, siehe unten).

Verhältnis Agglomerationsprogramm und Richtplanung

Die verbindliche Wirkung des Agglomerationsprogramms für Bundesbehörden, Nachbarkantone sowie den Kanton Basel-Stadt wird über die Genehmigung des kantonalen Richtplans gewährleistet. Aus diesem Grund müssen die relevanten Inhalte des Agglomerationsprogramms Basel Bestandteil des Richtplans sein.

Strategie / ST
1, 2, 4, 6, 9 und 11

Leitsätze
1, 40, 42, 43, 45 und 48

Planungsgrundsätze

Der Kanton bearbeitet gemeinsam mit den Kantonen
Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn sowie den ausländischen Partnern das Agglomerationsprogramm Basel. Die Gemeinden im Agglomerationsperimeter sind in der weiteren Bearbeitung in Bezug auf die Strategie sowie
in Bezug auf die Entwicklung der Massnahmen und ihre Umsetzung verstärkt einzubeziehen.
 

Massnahmen / Details

Richtplanrelevante Massnahmen der 1. Generation des Agglomerationsprogramms:

  • ÖV-Erschliessung Erlenmatt (in Volksabstimmung vom 18.5.2014 abgelehnt)
  • ÖV-Direktverbindung Leimental - Bahnhof SBB (Margarethenstich)
  • Velo-/Fussverbidnung St. Johanns-Park - Huningue (Rheinpromenade)
  • Veloparking Badischer Bahnhof

Richtplanrelevante Massnahmen der 2. Generation des Agglomerationsprogramms*

Aggl.-Nr.
Massnahme
Richtplan/Objektbl./
Massn.-Nr.
A-Horizont
 
Ö1
Regios-S-Bahn Elektrifizierung Hochrheinstrecke Basel-Waldshut (-Erzingen)
M1.1 f)
Ü5
Schienenanbindung an EuroAirport
M1.1 a)
G2
Gateway Basel-Nord (KV-Terminal)
M6.1 b)
Ü1
Entflechtung Basel-Muttenz (1. Etappe)
M1.1 c)
Ö14
Verlängerung Tramlinie 3 nach Saint-Louis
M1.2 a1)
Ö16
Tramverlängerung Stücki – Kleinhüningen
M1.2 c)
M1a
Verkehrssteuerung und flankierende Massnahmen Anschluss Basel-City – Basel SBB – Gundeldinger Quartier
M2.2 e)
M2
Basel-Dreispitz: Knotenanpassungen
M2.2 d)
LV1-29
Fuss- und Veloverbindung Friedrich Miescher-Strasse - Theodor Herzl-Strasse
M3.1 l), M3.2 i)
LV1-32 
Fuss- und Veloverbindung Hafen Kleinhüningen/Klybeck
M3.1 g), M3.2 d)
LV1-33
Veloverbindung Lange Erlen
M3.2 j)
LV1-31
Veloerschliessung regionaler Arbeitsplatzschwerpunkt Dreispitz
M3.1 j), M3.2 h)
LV1-26
Velostation Bahnhof SBB, Südseite
M3.2 o)
B-Horizont
Ü4
Ausbau Basel SBB Westkopf, Wendegleis St. Johann        
M1.1 b)
Ü3
Leistungssteigerungen zwischen Bahnhof SBB und Pratteln durch Streckenausbauten und Entflechtungsmassnahmen
M1.1 c)
Ü7
Neubau-/Ausbaustrecke Karlsruhe – Basel
M1.1 e)
Ö2
Regio-S-Bahn Herzstück
M1.1 g)
Ö4
Regio-S-Bahn Haltestelle Morgartenring
M1.1 h2)
Ö5
Regio-S-Bahn Haltestelle Solitude
M1.1 h1)
Ö6
Regio-S-Bahn Haltestelle Riehen-Stettenfeld/Lörrach-Zollweg             
M1.1 h3)
Ö17
Neue Tramverbindung Dreispitz
M1.2 b1), M1.2 b2)
Ö23
Neue Tramverbindung Claragraben
M1.2 h)
Ö24
Neue Tramverbindung Petersgraben
M1.2 i)
Ö25
Tramknoten Schützenhaus
M1.2 k)
Ö33
Linienschifffahrt auf dem Rhein (Schifffahrtslinie Palmrainbrücke – Birsfelden)
M1.3
Ü10      
Kapazitätssteigerung A2 Osttangente, Verzweigung Hagnau bis Schwarzwaldtunnel
M2.1 a)
M3        
Verkehrserschliessung Hafen – Stadtentwicklung Kleinhüningen
M2.2 g)
LV2-16
Riehen/Lörrach: Steg Gewerbekanal/Mühleteich
M3.1 q), M3.2 n)
LV2-7
Sevogelbrücke
M3.1 o) / M3.2 l)
LV2-10
Badischer Bahnhof: Verbesserte Verbindungen zu den Perrons
M3.1 f)
LV2-11
Velostation Ost am Bahnhof Basel SBB
M3.2 q)
LV2-12
Fuss- und Velobrücke Dreiländereck
M3.1 h), M3.2 e)
LV2-8
Fuss- und Velobrücke Dreispitz – Güterbahnhof Wolf         
M3.1 i), M3.2 g)
LV2-9
Velostationen Regionalschwerpunkt Innenstadt
M3.2 r)
LV2-13
Neue Gleisfeldquerung West am Bahnhof Basel SBB        
M3.1 r), M3.2 s)
LV2-15
Fuss- und Veloweg Bad. Bahnhof – Grenzach-Wyhlen
M3.1 p), M3.2 m)
C-Horizont
Ö3
Doppelspurausbau Wiesentalbahn
M1.1 i)
Ö15
Verlängerung Tramlinie 11 nach Saint-Louis
M1.2 a2)
Ö22
Tramtangente Kleinhüningen – Huningue (Saint-Louis – Euro-Airport)              
M1.2 e)
Ö26
Tram Roche
M1.2 d)
Ö27
Tram Spitalstrasse (Verlegung aus St. Johanns-Vorstadt)
M1.2 g)
Ö35
Tramverbindung Dreispitz – St. Jakob (– Polyfeld Muttenz)
M1.2 f)
 
 
 

*   Stand 30. Juni 2012; Zukunftsbild siehe unten

** Zu den Bezeichnungen (Titeln): Da bei der Formulierung des Agglomerationsprogramms eine systematische Übernahme aller Bezeichnungen der Richtplan-Massnahmen nicht in Betracht kam, gibt es in den beiden Planwerken fallweise Titel-Abweichungen für die gleichen Vorhaben; vorliegend wurde der Versuch unternommen, beiden Planwerken gerecht zu werden.

 

Zukunftsbild 2030: Korridore+

Farbige Karte der Agglomerationsprogramme Basel mit zukünftigen Korridoren für 2030.
Zukunftsbild 2030
© Metron, 2012