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Unterschriftenlisten von Initiativen und Referenden

Wenn Sie ein Referendum oder eine Initiative unterstützen möchten, können Sie dies auch ganz einfach von zu Hause aus tun. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen dazu.

So geht es von zu Hause aus

  1. Unterschriftenliste herunterladen und ausdrucken 
  2. Unterschreiben
  3. Ausgefüllte Unterschriftenliste dem Komitee per Post schicken

Unterschriftenlisten zu Initiativen, die Sie unterstützen können:


Unterschriftenlisten zu Referenden, die Sie unterstützen können:

Zurzeit ist im Kanton Basel-Stadt kein Referendum gegen einen Grossratsbeschluss bekannt.


Fragen und Antworten

  • Darf ich mehrere Unterschriftenlisten herunterladen?
    Ja. Sie können beliebig viele Unterschriftenlisten ausdrucken. Etwa dann, wenn Sie mehr Unterschriften sammeln möchten als auf einer Liste Platz haben. Oder wenn bei Ihnen Stimmberechtigte aus verschiedenen politischen Gemeinden unterschreiben möchten.
     
  • Was muss ich ausfüllen?
    Kreuzen Sie die politische Gemeinde, in welcher Sie abstimmen, an und tragen Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Adresse ein und unterschreiben Sie im entsprechenden Feld.
     
  • Darf ich anderen Personen die Unterschriftenliste zum mitunterzeichnen geben?
    Ja. Personen, die in der gleichen politischen Gemeinde abstimmen, können auf der gleichen Unterschriftenliste unterschreiben.
     
  • Wohin schicke ich die Unterschriftenlisten?
    Schicken Sie die Unterschriftenlisten an das Komitee. Die Adresse steht auf der Unterschriftenliste.
     
  • Darf ich die Unterschriftenlisten einscannen und per E-Mail schicken?
    Nein. Sie müssen die Unterschriftenlisten in einem frankierten Couvert an das Komitee senden.
     
  • Wann muss ich die Unterschriftenliste einschicken?
    Die Frist für die Einsendung an das Komitee steht auf der Unterschriftenliste.
     
  • Was mache ich, wenn es für ein Referendum Unterschriftenlisten von mehreren Komitees gibt?
    Dann finden Sie im PDF oben auf dieser Seite alle diese Listen, sofern diese der Staatskanzlei vorliegen. Unterzeichnen Sie die Unterschriftenliste desjenigen Komitees, das Ihre Argumente vertritt. Achtung: Sie dürfen nicht mehrere Unterschriftenlisten zum gleichen Referendum unterschreiben. Die Anzahl Unterschriften, die jedes Komitee erhalten hat, werden von der Staatskanzlei zusammengezählt, um festzustellen, ob das Referendum zustande gekommen ist.
     
  • Kann ich beliebig oft unterschreiben?
    Nein. Sie dürfen für jedes Referendum und für jede Volksinitiative nur einmal unterschreiben.

Kontakt

Dr. iur. und lic. phil., Advokat Patrick von Hahn

Rechtsabteilung Staatskanzlei