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Unsere Baudenkmäler

Münster oder Museum, Wohnhaus oder Industriebau: Baudenkmäler können ganz unterschiedliche Gestalt haben. Wie aber wird ein Bauwerk zu einem Baudenkmal, welche Wertvorstellungen und Kriterien sind dafür ausschlaggebend?

Neuer Wenken in Riehen.
© Foto: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt, Klaus Spechtenhauser

Baudenkmäler

Gäbe es keine Denkmäler, gäbe es auch keine Denkmalpflege. Gemeint sind damit weniger Denkmäler als Monument, als – so der Duden – «zum Gedächtnis an eine Person oder ein Ereignis errichtete, grössere plastische Darstellung» (in Basel etwa das St. Jakobs-Denkmal oder das Strassburger Denkmal), sondern vielmehr und ganz allgemein – wiederum laut Duden – als Objekt, als «erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt». Vereinfacht betrachtet können wir hier von Baudenkmälern sprechen, handelt es sich dabei doch um die bei weitem grösste Kategorie, mit der sich die Denkmalpflege beschäftigt: das Basler Münster, das Spalentor, der Münsterplatz als Platzanlage samt dem Ensemble von ihn umgebenden Bauten.

Ideale und Werte

Die Vorstellungen und Meinungen zu Bedeutung, Wert und Sinn von Bauwerken aus vergangenen Epochen waren immer schon äusserst vielfältig. Zu einem regelrechten Aufschwung der Denkmalpflege kam es im 19. Jahrhundert: Architekten, Philosophen, Historiker und Theoretiker legten ihre Ansichten dar und setzten sie teilweise sehr erfolgreich in die Praxis um. Der bedeutende deutsche Klassizist Karl Friedrich Schinkel (1781–1841) bemühte sich stetig, dem preussischen König klarzumachen, welche Bedeutung die «Erhaltung aller Denkmäler und Altertümer» im Land habe. In Frankreich ging Eugène-Emmanuel Viollet-le-Duc (1814–1879), der wohl einflussreichste Architekt-Denkmalpfleger des 19. Jahrhunderts, daran, zerfallene Städte zu mittelalterlichen Idealstädten zu rekonstruieren. Um eine differenzierte Darlegung der verschiedenen Wertkategorien eines historischen Bauwerks (Zeugniswerte – Gegenwartswerte) bemühte sich gegen Ende des Jahrhunderts der österreichische Kunsthistoriker Alois Riegl (1858–1905).

Gesetzliche Verankerung

Heute ist der Erhalt von Bau- und Kunstdenkmälern längst als gesellschaftliche Aufgabe und kulturelle Pflicht verankert. Die Aufnahme von bedeutenden Denkmälern, Bau-Ensembles und ganzen Ortschaften in die Liste des Welterbes der UNESCO unterstreicht, wie identitätsstiftend die Bauten der Vergangenheit für die Gegenwart sind. Mittlerweile sind auch die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Denkmalpflege geschaffen. Im Kanton Basel-Stadt mit dem 1980 vom Grossen Rat erlassenen und 2012/13 novellierten «Gesetz über den Denkmalschutz» (SG 497.100). Darin sind Denkmäler folgendermassen definiert: «Denkmäler sind Einzelwerke, Ensembles und deren Reste, die wegen ihres kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wertes erhaltenswürdig sind.» (§ 5, Abs. 1) In Abs. 2 wird die Bandbreite an Objekten aufgelistet, die dafür in Betracht kommt: Von Häusergruppen, Einzelbauwerken und Gartenanlagen über Fassaden und Dächer bis zu Einzelbauteilen und Ausgestaltungselementen wie Stuckaturen, Täfer, Öfen, Malereien oder Inschriften.

Dynamischer Bestand an Denkmälern

Der Bestand an Denkmälern steigt. Zentral dabei ist der zeitliche Abstand. Wann gilt ein Bauwerk als «historisch»? Wie viel Zeit muss verstreichen, um ein Gebäude «objektiv» als Baudenkmal einstufen zu können? Momentan liegt die Schallgrenze dafür vielerorts um 1980. Und damit betroffen sind die Bauten der Nachkriegszeit, d.h. aus den 1940er bis 1980er Jahren. Es sind Bauten aus den Boomjahren, bei denen zurzeit Sanierungen und Umbauten anstehen, da sie vielfach den heutigen energetischen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Die Architektur der Nachkriegsmoderne gerät daher zunehmend unter Druck – gerade weil die Bedeutung dieser Bauten erst nach und nach erkannt wird. Nur wenigen dieser Bauten, die immerhin 40 Prozent des landesweiten Gesamtbaubestands ausmachen, sind bis heute adäquate Schutzmassnahmen zuerkannt worden. Gefordert ist also eine allgemeine Sensibilisierung sowohl in Planerkreisen, als auch in der breiten Öffentlichkeit; die Denkmalpflege leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Kriterien für ein Baudenkmal

Die Kriterien, um ein Bauwerk als Baudenkmal einstufen zu können, sind sehr vielfältig und oft von spezifischen Umständen abhängig. Trotzdem lassen sich Kriterien festhalten, die für eine entsprechende Bewertung ausschlaggebend sind:

  • Architektonisch-künstlerische Kriterien
    Qualität der Architektur, künstlerische Ausgestaltung
  • Architektur- und kunsthistorische Kriterien
    Architekturgeschichtliche, stilistische, typologische Bedeutung
  • Technisch-konstruktive Kriterien
    Bautechnik, Konstruktion, handwerkliche und/oder technische Qualität der Ausführung
  • Historische Kriterien
    Kultur-, wirtschafts-, sozial-, ereignis- oder personengeschichtliche Bedeutung
  • Städtebauliche Kriterien
    Stellung, Wirkung und Bedeutung im stadträumlichen Kontext; Bedeutung im Rahmen eines Gebäude-Ensembles
  • Kontext und Situation
    Qualität und Zustand der unmittelbaren Umgebung

Zum Weiterlesen

  • Achim Hubel u.a., Denkmalpflege. Geschichte, Themen, Aufgaben – Eine Einführung, Stuttgart 2006 (teilweise stark auf Deutschland bezogen; inkl. ausführlicher Literaturhinweise)
  • Dieter Schnell, «Ein Denkmal, von dem niemand weiss? Hintergründiges und Untergründiges zum Denkmalbegriff», in: NIKE Bulletin, 1/2, 2011: 8–11
  • Elise Feiersinger, Andreas Vass, Susanne Veit (Hrsg.), Bestand der Moderne. Von der Produktion eines architektonischen Werts, Zürich 2012
  • Adrian von Buttlar, Gabi Dolff-Bonekämper, Michael S. Falser, Achim Hubel, Georg Mörsch, Denkmalpflege statt Attrappenkult. Gegen die Rekonstruktion von Baudenkmälern – eine Anthologie, Basel etc. 2011

Einige Basler Baudenkmäler

Kantonale Denkmalpflege

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