Fahrzeugausweis: Änderung, Verlust
Möchten Sie eine Änderung im Fahrzeugausweis vornehmen oder benötigen Sie ein Duplikat? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen.
Namensänderung im Fahrzeugausweis
Bei einer Namensänderung (z.B. nach Heirat, Namensänderung einer Firma etc.) benötigen wir von Ihnen den originalen Fahrzeugausweis.
Den ebenfalls benötigten elektronischen Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen und direkt übermitteln lassen.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post zu.
Zur Bezahlung der Gebühren von 30.– Franken für den Fahrzeugausweis erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Eintragen und Löschen des Codes 178
Für den manuellen Eintrag und das Löschen der Auflage "Code 178" finden Sie die entsprechenden Formulare hier zum Download.
Antrag auf Gewichtsänderung
Hier finden Sie das Formular für den Antrag auf Gewichtsänderung.
Gesuch für Warn- und Gefahrenlichter
Hier finden Sie das Formular für das Gesuch für Warn- und Gefahrenlichter.
Duplikat des Fahrzeugausweises
Es kann vorkommen, dass der Fahrzeugausweis nicht mehr auffindbar ist. Sie benötigen dann ein Duplikat.
Duplikat eines gültigen Fahrzeugausweises
Ein Duplikat kann vom Halter/der Halterin direkt online bestellt werden. Wir senden Ihnen das Duplikat zusammen mit einer Rechnung (30.– Franken) per Post zu.
In dringenden Fällen kann ein Duplikat auch bei uns im 1. Stock bezogen werden. Bitte bringen Sie hierzu die ausgefüllte Verlusterklärung mit.
Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Duplikat eines annullierten Fahrzeugausweises
Handelt es sich um einen bereits annullierten Fahrzeugausweis, kann jedermann die Verlusterklärung unterschreiben und mit einer Kopie eines persönlichen Ausweises per Post an uns senden. Sie erhalten das annullierte Duplikat zusammen mit einer Rechnung (30.– Franken) ebenfalls per Post zugesandt.
In dringenden Fällen kann das Duplikat auch bei uns am Schalter im 1. Stock bezogen werden. Bitte bringen Sie hierzu die ausgefüllte Verlusterklärung mit.
Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr