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Adressänderung im Fahrzeugausweis

Auch Ihr Fahrzeugausweis muss bei einem Umzug aktualisiert werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vorgehen bei einer Adressänderung innerhalb des Kantons Basel-Stadt sowie beim Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland.

Adressänderung innerhalb Basel-Stadt

Mit dem eFormular können Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb des Kantons Basel-Stadt mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die Adresse zwingend zuerst beim Einwohneramt gemeldet werden muss. Die Adressänderung im Fahrzeugausweis ist kostenlos.

Wichtig für Firmen:
Die neue Adresse muss im Handelsregister bereits aktualisiert sein.

Nach Absenden des Formulars schicken Sie uns bitte per Post:

  • Original-Fahrzeugausweis(e)
  • allfällige Parkkarte(n) und/oder Zufahrtsbewilligung(en), sofern sich die Postleitzahl ändert.

Vergessen Sie nicht, die Adressänderung im Führerausweis nachtragen zu lassen - senden Sie  uns eine Mail an: fuehrerausweise@jsd.bs.ch


Kantonswechsel

Nach erfolgter Anmeldung beim Einwohneramt senden Sie uns folgende Unterlagen per Post.

  • Fahrzeugausweis und allfällige Anhänge
  • Den ebenfalls benötigten Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen.

Sie können die bisherigen Kontrollschilder direkt bei uns abgeben. Wir senden diese dem bisherigen Wohnkanton zurück. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Umschlag, mit welchem Sie die Schilder selbst an Ihren bisherigen Wohnkanton zurück senden können.

Zur Bezahlung der Gebühren von 52.– Franken für den Fahrzeugausweis, 20.– bzw. 40.– Franken für das/die Kontrollschilder und Steuern, erhalten Sie direkt mit dem Ausweis eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von der Sofortzahlung abhängig gemacht.

Bei einem Wegzug von Basel-Stadt wenden Sie sich bitte an die Motorfahrzeugkontrolle bzw. an das Strassenverkehrsamt des künftigen Wohnsitzkantons.


Zuzug aus dem Ausland

Generell ist es so, dass Sie das Fahrzeug in den ersten 12 Monaten seit Ihrer Einreise in der Schweiz nicht immatrikulieren müssen, vorbehältlich die Schilder sind gültig und es besteht eine Versicherungsdeckung. Ihr ausländischer Führerausweis ist in dieser Zeit in der Schweiz gültig.

Melden Sie Ihr Fahrzeug sofort beim Schweizer Zoll an. Von der Bewilligung, welche Sie dort erhalten, wird uns eine Kopie zugestellt. Sie erhalten von uns ein Informationsschreiben mit allen notwendigen Angaben und Hinweisen. Falls dann noch Unklarheiten bestehen sollten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Broschüre "Import – Der Weg zum schweizerischen Kontrollschild"

Broschüre "Import" (Startet einen Download)

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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