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Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Rettung

Hier finden Sie die Verfahren der Rettung, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.

Übersicht über die Verfahren mit Personendaten

Militär

Bezeichnung
Militär
Rechtsgrundlage(n)

Militärgesetz (MG)
510.10 Bundesgesetz vom 3.Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung

Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV)
512.21 MDV Verordnung des Bundesrates über die Militärdienstpflicht vom 19.11.2003

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Kreiskommando
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiskommandos betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen der Armee vom Orientierungstag, bis hin zur Entlassung aus der Wehrpflicht. Gleichzeitig erfüllt das Kreiskommando Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und für die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen.

Die umfassende Orientierung der Stellungspflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Militär für das Schiesswesen und die Kontrolle über die Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht verantwortlich.

Zivilschutz

Bezeichnung
Zivilschutz
Rechtsgrundlage(n)

Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG)
520.01 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz vom 4.Oktober 2002

Zivilschutzverordnung (ZSV)
520.11 Verordnung über den Zivilschutz vom 5.Dezember 2003

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Zivilschutz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zivilschutzes betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen des Zivilschutzes von der Rekrutierung, bis hin zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht. Gleichzeitig erfüllt der Zivilschutz Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen.

Die umfassende Orientierung der Schutzdienstpflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Zivilschutz für das Aufgebotswesen und das Disziplinarwesen verantwortlich.

Wehrpflichtersatz

Bezeichnung
Wehrpflichtersatz
Rechtsgrundlage(n)

661 Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vom 12.Juni 1959

661.1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) vom 30.August 1995

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Wehrpflichtersatz
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt ist Partnerin der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Kantonalen Steuerverwaltung (STV BS) und arbeitet eng mit dem Kreiskommando Basel-Stadt zusammen. Sie veranlagt und bezieht die Wehrpflichtersatzabgaben der nicht Militär- oder Zivildienst leistenden Schweizer.

Einsatzdokumentation

Bezeichnung
Einsatzdokumentation
Rechtsgrundlage(n)
Gesundheitsgesetz Basel-Stadt (300.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Sanität
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erfassen der Personalien und Dokumentation von medizinischen Daten und Leistungen zur Weiterbehandlung und Rückverfolgbarkeit.