Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten des Amtes für Umwelt und Energie
Hier finden Sie die Verfahren des Amtes für Umwelt und Energie, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Behandlung von Lärmreklamationen und Lärmsanierungen, Überweisung mit Antrag
Bezeichnung | Behandlung von Lärmreklamationen und Lärmsanierungen, Überweisung mit Antrag |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG) Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Lärmschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Im Rahmen des Verfahrens wird festgestellt, ob eine ortsfeste Anlage die umweltrechtlichen Bestimmungen im Bereich Lärm einhält. Die Personendaten des Reklamanten werden erhoben, die Personendaten des Anlageninhabers kommen aus dem Da-tenmarkt. Personen, die Übertretungen im Sinne von Art. 61 USG begangen haben, werden der Staatsanwaltschaft mitgeteilt mit einem Bussenantrag. |
Schallschutzfensterbeiträge
Bezeichnung | Schallschutzfensterbeiträge |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV)und Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 12, Abs. 4 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Lärmschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Im Rahmen der Strassenlärmsanierung werden Kosten-Beiträge an Schallschutzfenster gewährt. Die Personendaten kommen aus dem Datenmarkt. |
Bewilligungen für Baulärm
Bezeichnung | Bewilligungen für Baulärm |
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Rechtsgrundlage(n) | § 12 Lärmschutzverordnung Basel-Stadt |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Lärmschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Sonderbewilligung für Bauten ausserhalb der zulässigen Arbeitszeiten und für lärmintensive Bauarbeiten. Personendaten des Gesuchstellers |
Bewilligung für längere Öffnungszeiten gem. § 37 des Gastgewerbegesetzes
Bezeichnung | Bewilligung für längere Öffnungszeiten gem. § 37 des Gastgewerbegesetzes |
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Rechtsgrundlage(n) | Gastgewerbe Gesetz § 37 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Lärmschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | "Freinachtsbewilligung" für Gastgewerbebetriebe mit verlängerten Öffnungszeiten nach § 37 des GGG. Personendaten des Bewilligungsinhabers, erhoben wurden diese aber bereits durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat. |
Meldung von Veranstaltungen mit Schallpegel >93 dBA und/oder Lasereinsatz
Bezeichnung | Meldung von Veranstaltungen mit Schallpegel >93 dBA und/oder Lasereinsatz |
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Rechtsgrundlage(n) | Verordnung vom 28. Februar 2007 über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV), Art. 8 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Lärmschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Obligatorische Meldung nach Schall- und Laserverordnung durch Veranstalter. Personendaten des Gesuchstellers |
Beiträge aus der Förderabgabe
Bezeichnung | Beiträge aus der Förderabgabe |
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Rechtsgrundlage(n) | Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, § 20 bis §25 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Für Energieeffizienzmassnahmen und erneuerbare Energien werden Förderbeiträge gewährt. Die Personendaten (Liegenschaftseigentümer) kommen zu Kontrollzwecken aus dem Datenmarkt (werden nicht gespeichert). |
Bonus Basel (Stromspar-Fonds)
Bezeichnung | Bonus Basel (Stromspar-Fonds) |
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Rechtsgrundlage(n) | Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, §27 bis §37 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Für die Auszahlung des Stromspar-Bonus werden die Daten der bonusberechtigten Personen und Firmen erfasst. Die Adressdaten werden teilweise mit den Daten des Datenmarktes abgeglichen. |
FEKO Erfassung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton
Bezeichnung | FEKO Erfassung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton |
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Rechtsgrundlage(n) | Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV), §13, 35 Energiegesetz (EnG) vom 11.11.2016, § 39 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) vom 29.08.2017, §19, 37-40, 49 - 51 Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 12.12.2000, §32, 32a, 45 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Bewirtschaftung aller Heizungs- und Tankanlagen im Kanton erfolgt mittels einer Datenbank. Aus dem Datenmarkt werden dazu die Adressen der Liegenschaftseigentümer resp. der beauftragten Liegenschaftsverwaltungen abgerufen. |
Wassernutzungsbewilligungen
Bezeichnung | Wassernutzungsbewilligungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsgesetz) vom 15.12.1983, §4 und §7 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erhebung der Bewilligungsinhaber und Rechnungsempfänger im Wassernutzungskataster für die Veranlagung der Wassernut-zungsgebühren. Personendaten werden für die Bewilligung der Nutzung und der Rechnungsstellung verwendet (Wassernut-zungsgesetz). |
Bohrkataster
Bezeichnung | Bohrkataster |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), Art. 19 Abs. 2 Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19.12.2000, §26 Abs. 2 Bst. b |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erhebung der Bauherrschaft (Gesuchsteller) mit Namen und Adresse sowie Erfassen der Bohrmeister (Name) und der Bohrfirma |
Kataster der belasteten Standorte und Verzeichnis der Verdachtsstandorte
Bezeichnung | Kataster der belasteten Standorte und Verzeichnis der Verdachtsstandorte |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 7. Ok-tober 1983 über den Um-weltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG) Art. 32c Ziff. 2 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Kostenpflichtige Auskunft über die Belastungssituation einer Liegenschaft. Rechnungsstellung via Administration. 1.) Der Kataster ist öffentlich und kann von jeder Person eingesehen werden (USG Art. 32c, Ziff. 2). 2.) Das Verzeichnis ist intern, es braucht eine Vollmacht der Eigentümerschaft. Überprüfung via Eigentümerauskunft des GVA. Bei 1. + 2. Keine Bearbeitung und kein Speichern von Personendaten, nur Verwendung. |
Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen
Bezeichnung | Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässer-schutzgesetz, GSchG), Art. 6, Art. 7, Art. 30 Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998, Art. 6, Art 7, Art. 41c |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen (gewisse Vorhaben bedürfen einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung) |
Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen
Bezeichnung | Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), Art. 6, Art. 49, Art. 54 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bekämpfung, Behebung und Verrechnung von Gelände- und Gewässerverschmutzungen |
Fischereirechtliche Bewilligungen, Patente und Pachtverträge
Bezeichnung | Fischereirechtliche Bewilligungen, Patente und Pachtverträge |
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Rechtsgrundlage(n) | Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) vom 8. Februar 2011, Art. 8 Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF) ,§4, §26 §17, §9 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Gewässerschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen (gewisse Vorhaben bedürfen einer fischereirechtlichen Bewilligung) |
Betriebsbewilligung Abfallanlagen
Bezeichnung | Betriebsbewilligung Abfallanlagen |
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Rechtsgrundlage(n) | Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 29 Abs. 2 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Abfall |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Abfallanlagen (KVA, RSMVA, Recyclingbetriebe etc.) benötigen eine Betriebsbewilligung. |
Zulassungsbestätigung KVA
Bezeichnung | Zulassungsbestätigung KVA |
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Rechtsgrundlage(n) | Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 26 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Abfall |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Gewerbebetriebe, die Abfälle direkt an die KVA Basel anliefern, benötigen eine Zulassungsbestätigung. Diese wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Ebenfalls eine Bewilligung ist notwendig für einmalige Abfallanlieferungen. |
Bewilligung für das Sammeln von Abfällen
Bezeichnung | Bewilligung für das Sammeln von Abfällen |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutz-gesetz, USG); Art. 31 b Abs. 1 Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) vom 13.03.1991, § 21 Abs. 1 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Abfall |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Für das Sammeln von Siedlungsabfällen (PET, Glas etc.) bedarf es einer Bewilligung. |
Ordnungsbussenverfahren im Bereich Abfall / Plakatierung
Bezeichnung | Ordnungsbussenverfahren im Bereich Abfall / Plakatierung |
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Rechtsgrundlage(n) | Verordnung über die direkte Erhebung von Bussen für Übertretungen des basel-städtischen Rechts (Baselstädtische Ordnungsbussenverordnung) vom 06.12.2005, § 1 Abs 1 bis und Anhang vom 6. Dezember 2005 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Abfall |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Übertretungen nach OBV, Anhang Ziff. 911 und Ziff. 940.1 bis 940.4 werden zusätzlich zur Polizei durch das AUE gebüsst. Die gebüssten Personen werden zum Abwickeln des OBV in einer Datenbank erfasst. Sie werden nach einer bestimmten Zeit aber wieder vollständig gelöscht. |