Gewerbeparkkarte
Betriebe, die an wechselnden Standorten umfangreiches oder schweres Werkzeug, Ersatzteile oder Arbeitsmaterial benötigen oder eine im Fahrzeug montierte Werkstatteinrichtung haben, können eine Gewerbeparkkarte beantragen.
Parkmöglichkeiten mit der Gewerbeparkkarte
Mit der Gewerbeparkkarte kann während externer Arbeitseinsätze geparkt werden:
- In allen blauen Zonen
- Auf gebührenfreien Parkplätzen mit mindestens 90 Minuten Parkdauer
- Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit mindestens 90 Minuten Parkdauer
- Im Parkverbot bis maximal 4 Stunden, Beginn mit Parkscheibe anzeigen
Das Fahrzeug muss während der Nutzung der Gewerbeparkkarte gut sichtbar mit dem Namen des Betriebs beschriftet sein. Die Karte gilt nicht am Geschäftsdomizil.
Unzulässiges Parken
- Im Halteverbot oder verkehrsbehindernd
- Auf dem Trottoir, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist
- Bei temporär signalisierten Parkbeschränkungen (z.B. Bauarbeiten)
- Auf speziell beschrifteten Parkverbotsfeldern (z.B. «Taxi», «Polizei», «BVB»)
- In der Basler Innenstadt während den Sperrzeiten
Gewerbeparkkarte beantragen
Erstbeantragung
Bei nicht-handwerkertypischen Fahrzeugen bitte das Fahrzeug beladen vorführen oder Fotos beifügen. Handwerkertypische Fahrzeuge sind Lieferwagen und Kombis, die auf Gewerbebetriebe registriert sind.
Gültigkeitsbeginn
Der Starttag der Bewilligung kann frei gewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 5 Arbeitstage.
Einschränkungen
Fahrzeuge, die nicht für den Arbeitseinsatz gebraucht werden, haben keinen Anspruch auf eine Gewerbeparkkarte.
Gebühren für die kantonale Gewerbeparkkarte
- Jahreskarte: Fr. 200.–
- Monatskarte: Fr. 35.– für den ersten Monat, Fr. 15.- für jeden Folgemonat
- Duplikat (bei Verlust): Fr. 20.–
- Änderungen (z.B. Kontrollschildwechsel): Fr. 20.–
Für jede ausgestellte Gewerbeparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben.
Bei Rückgabe der Karte vor Ablauf der Gültigkeit wird die Gebühr für ganze, nicht genutzte Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken, zurückerstattet.
Regionale Gewerbeparkkarte
Unter den gleichen Bedingungen kann eine regionale Gewerbeparkkarte erworben werden, die in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gültig ist.
- Jahreskarte: Fr. 250.–
- Duplikat (bei Verlust): Fr. 30.–
- Änderungen (z.B. Kontrollschildwechsel): Fr. 30.–
Die regionale Gewerbeparkkarte wird nur als Jahreskarte ausgestellt. Bei vorzeitiger Rückgabe gibt es keine Rückerstattung.
Korrektes Anbringen der Parkkarte
Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Bei Verlust der Gewerbeparkkarte kann der Fahrzeughalter/die Fahrzeughalterin mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.
Rückgabe/Umtausch der Parkkarte
Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.
Ersatzfahrzeug
Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Anwohnerparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr