Pendlerparkkarte
Eine Pendlerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone im angegebenen Postleitzahlkreis. Firmen können die Pendlerparkkarten für ihre Mitarbeitenden beziehen.
Bedingungen für den Bezug einer Pendlerparkkarte
Der Arbeitsweg des Mitarbeitenden (Tür-zu-Tür) muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 60 Minuten betragen. Die bestmögliche Verbindung für Hin- und Rückreise wird zur Bestimmung des Arbeitsweges herangezogen. Die Bezugsberechtigung richtet sich nach der längeren Reisezeit.
Die Anzahl der Pendlerparkkarten ist auf 20% der Mitarbeitenden eines Geschäftsbetriebs begrenzt. Pro Geschäftsbetrieb können bis maximal 50 Pendlerparkkarten bezogen werden.
Bezugsberechtigte Fahrzeuge
- Jedes auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zugelassene Fahrzeug
- Jedes Fahrzeug des Geschäftsbetriebs (Firmenfahrzeug), sofern der Fahrzeugstandort gemäss Fahrzeugausweis beim Wohnsitz der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegt
Pendlerparkkarte beantragen
In der Stadt Basel ansässige Firmen können eine Pendlerparkkarte für Mitarbeitende ihres Betriebs erwerben. Die Parkkarte kann entweder für den PLZ-Kreis des Geschäftsdomizils bzw. der jeweiligen Niederlassung oder für einen angrenzenden PLZ-Kreis (Ausnahme 4051) bezogen werden. Der angrenzende PLZ-Kreis muss jedoch auf derselben Rheinseite liegen wie die Geschäftsadresse.
Gültigkeit
Die Pendlerparkkarte ist maximal ein Jahr gültig. Sie kann auch für eine kürzere Zeit erworben werden.
Der Starttag kann frei gewählt werden. Die Gültigkeit beginnt automatisch angepasst an das Bestelldatum.
Bei der Verlängerung einer Jahreskarte beträgt die Bearbeitungszeit etwa 3 bis 5 Arbeitstage.
Gebühren
Die Pendlerparkkarte kann für ein Jahr oder monatlich bezogen werden.
Jahresgebühr
- Fr. 860.– pro Zone (inkl. Bearbeitungsgebühr)
Monatsgebühr
- Fr. 90.– für den ersten Monat (inkl. Bearbeitungsgebühr)
- Fr. 70.– für jeden Folgemonat
Für jede neu ausgestellte Pendlerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– erhoben.
Gebühren für Pendlerparkkarte mit Gültigkeit ab 1. Januar 2025
Fahrzeugart | im Monat | im Jahr |
---|---|---|
Kleine Fahrzeuge (bis 3'899 mm) | CHF 70.— | CHF 840.— |
Mittlere Fahrzeuge (ab 3’900 bis 4'900 mm) | CHF 77.50 | CHF 930.— |
Grosse Fahrzeuge (ab 4'901 mm) | CHF 85.— | CHF 1’020.— |
Sollte Ihr Fahrzeug eine Längenangabe «von bis» enthalten, gilt der Minimalwert.
Für jede neu ausgestellte Pendlerparkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.— erhoben. Diese ist in der ob genannten Berechnung nicht inbegriffen.
Sie können die Parkkarte weiterhin monatsweise beziehen und zwischen einem Monat und einem Jahr frei wählen. Pro Parkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.— in Rechnung gestellt.
Wir sind aktuell am Auswerten der Fahrzeugdaten, daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft über die anwendbare Kategorie Ihrer Parkparkte erteilen.
Korrektes Anbringen der Parkkarte
Die Parkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Bei Verlust der Parkkarte kann der Fahrzeughalter mit einer Verlusterklärung ein Duplikat beantragen.
Rückgabe/Umtausch der Parkkarte
Bei Rückgabe der Parkkarte wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken zurückerstattet. Massgebend für die Berechnung ist das Rückgabedatum der Parkkarte.
Übertragung einer Pendlerparkkarte für Ersatzfahrzeug
Sollten Sie das Fahrzeug, für welches eine Pendlerparkkarte ausgestellt ist, infolge Reparatur oder Servicearbeiten nicht nutzen können, können Sie die Karte für maximal 10 Tage auf ein Ersatzfahrzeug übertragen.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr