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Wohnschutz

Der Kanton Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton, der bei Wohnungsnot (Wohnungsleerstand von 1,5 Prozent oder weniger) besondere Bestimmungen zum Schutz des bestehenden Wohnraums eingeführt hat.

Wohngebäude am Riehenring 11-13 in Basel
Häuserzeile am Riehenring 11-13 in Basel.

Am 10. Juni 2018 sagen die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja zu vier Wohninitiativen. Am 28. November 2021 nehmen sie die Initiative "Ja zum ECHTEN Wohnschutz" an. Sie verlangt eine zusätzliche Bewilligungspflicht, wenn ein Haus saniert, umgebaut oder abgebrochen wird. Eine neu gebildete staatliche Stelle für Wohnraumschutz soll nach diesen Eingriffen die Mieten festlegen.  

Die Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle betrifft - bis auf wenige Ausnahmen - sämtliche bestehende Wohnungen in Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen. Seit dem 28. Mai 2022 sind die neuen Bestimmungen in Kraft.

Verordnung über den Wohnraumschutz (Wohnraumschutzverordnung WRSchV)

In der neuen Wohnraumschutzverordnung sind die detaillierten Bestimmungen zum Wohnschutz festgehalten.

Verordnung über den Schutz von Wohnraum (Wohnraumschutzverordnung, WRSchV)

Kantons- und Stadtentwicklung

Karte von Basel-Stadt
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Münzgasse 16
4001 Basel

Öffnungszeiten

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

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