DNA-Profilerstellung von Personen
Die DNA-Datenbank spielt eine entscheidende Rolle in der Strafverfolgung. Sie speichert DNA-Profile und ermöglicht deren Abgleich sowohl national als auch international. Diese Abgleiche helfen, Übereinstimmungen zu finden und Verbindungen zwischen Straftaten herzustellen. Das verbessert die Effizienz und Effektivität der Strafverfolgung.
Effizienz und Zusammenarbeit in der Strafverfolgung
Nach der Analyse von Mundschleimhautproben werden DNA-Profile von erkennungsdienstlich behandelten Personen oder verurteilten Straftäterinnen und Straftätern in der nationalen DNA-Datenbank EDNAIS gespeichert. Die Profile werden regelmässig mit bestehenden Spuren- und Personenprofilen abgeglichen, um etwaige Übereinstimmungen zu finden. Dank internationaler Abkommen erfolgen auch ein Austausch und ein Abgleich von DNA-Profilen über die nationalen Grenzen hinweg. Das macht die Strafverfolgung effizienter und effektiver.
Mit dem Programm «Prüm Plus» erfolgt die Vernetzung demnächst auch für die Schweiz automatisiert. Die forensische DNA-Analyse unterstützt so die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden beim Überführen von straffälligen Personen und beim Sichtbarmachen von Strafserien.
Standardisierte DNA-Profilerstellung und -Abgleich
Ein klassisches DNA-Profil besteht aus 16 DNA-Systemen (Loci), welche in der Schweiz standardmässig untersucht und auch international verglichen werden. Eine Zahlen-Buchstaben-Kombination fasst jedes DNA-Profils zusammen. Das macht einen automatisierten Abgleich durch die DNA-Datenbank möglich.
Um eine qualitative Analyse zu gewährleisten, untersucht man jede Personenprobe doppelt. Das bedeutet, dass 2 DNA-Extraktionen angefertigt werden, aus denen jeweils 1 DNA-Profil erstellt wird. Die beiden DNA-Profile können dann gegeneinander auf Übereinstimmung abgeglichen werden, bevor sie an die nationale DNA-Datenbank EDNAIS übermittelt werden.
Neben erkennungsdienstlich behandelten Personen können auch tatortberechtigte Vergleichspersonen mit Spuren-Profilen abgeglichen werden. Hierdurch wird verhindert, dass ein Übermitteln der DNA-Profile von Berechtigten, zum Beispiel den Geschädigten, an die DNA-Datenbank erfolgt.