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Einsatzplanung von Betrieben

Die Ereignisdienste wie Kantonspolizei, Feuerwehr oder Sanität müssen ihre Einsätze möglichst effizient planen können. Dies gilt insbesondere, wenn ein ausserordentliches Ereignis, ein sogenannter Störfall, eintritt. Betriebe sind verpflichtet, alle relevanten Informationen für die Feuerwehr in einem Einsatzplan zur Verfügung zu stellen.

Wozu dient die betriebliche Einsatzplanung

In einem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Gebiet wie im Kanton Basel-Stadt hat ein ausserordentliches Ereignis starke Auswirkungen. So ein Störfall kann durch einen Unfall mit radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen ausgelöst werden. Die Ereignisdienste müssen in so einer Situation einen optimalen Einsatz leisten können. Betriebe, die mit solchen Stoffen umgehen, müssen die Ereignisdienste mit allen notwendigen Informationen versorgen. So wird eine rasche und effiziente Ereignisbewältigung ermöglicht. Diese Informationen enthalten Anfahrtswege, die Umgebung oder mögliche Bereiche mit speziellen Gefahrenquellen im betroffenen Betrieb selbst. Solche Angaben müssen aktuell sein und bei den Betrieben vor Ort als Einsatzplan zur Verfügung stehen. In der Einsatzplanung werden alle relevanten Angaben für den jeweiligen Betrieb zusammengestellt.

Wer muss eine Einsatzplanung erstellen

Stationäre Betriebe müssen einen Einsatzplan erstellen, wenn sie mit Stoffen umgehen, die entweder radioaktiv, biologisch oder chemisch sind. Dabei ist relevant, um welche Stoffe es sich handelt und in welcher Menge sie vorliegen. Betriebe werden in drei Kategorien eingeteilt. Die Einsatzplanung muss an einem Ort hinterlegt werden, der für die Einsatzkräfte gut erreichbar ist, beispielsweise bei der Brandmeldeanlage.

Der Störfallverordnung unterstellte Betriebe

In diese Gruppe fallen alle Betriebe mit Tätigkeiten, von denen ein hohes Risiko für die Umwelt oder die Bevölkerung ausgeht. Diese Betriebe müssen alle Module des Leitfadens erstellen.

Der Einschliessungsverordnung unterstellte Betriebe

Diese Betriebe führen Tätigkeiten mit Organismen der Biosicherheitsklasse 2 durch. Das Risiko wird in diesem Fall als gering eingestuft. Deshalb unterliegen diese Betriebe nicht der Störfallverordnung. Die Einsatzplanung dieser Betriebe umfasst Notfall- und Stockwerkslisten (Modul 6b und 6d des Leitfadens). Die Notfalllisten müssen alle für den Ereignisfall relevanten Personen auflisten. In der Stockwerkliste wird aufgeführt, in welchen Stockwerken mit Organismen der Klasse 2 umgegangen wird. Betriebe, die mit Organismen der Biosicherheitsklasse 3 oder 4 umgehen, unterstehen der Störfallverordnung.

Feuerwehrtaktisch anspruchsvolle Objekte

Solche Objekte sind publikumsintensive Gebäude, Beherbergungsbetriebe oder Spitäler. Die Einsatzplanung muss auf das jeweilige Objekt zugeschnitten sein. In Absprache mit der Feuerwehr werden einzelne Module des Leitfadens für den Einsatzplan erstellt.

Was umfasst die Einsatzplanung

Die Einsatzplanung stellt Mittel und Informationen zur Verfügung, die für eine wirksame Bewältigung eines Ereignisses nötig sind. Ziel ist es, den Schutz von Personen, der Umwelt, aber auch von Sachwerten zu gewährleisten. Dafür werden Sofortmassnahmen und weiterführende Massnahmen definiert. Die Betriebe müssen die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten ausweisen. Zusätzlich werden auch die Schnittstellen der internen und externen Ereignisdienste, beispielsweise Feuerwehr und Rettung, bezeichnet. Dies dient der Koordination aller Beteiligten und der effizienten Bewältigung eines Ereignisses.

Die Einsatzplanung besteht aus einem Inhaltsverzeichnis mit Verteilerliste und 6 Modulen. Diese werden betriebsabhängig ausgefüllt und mit den nötigen Zusatzinformationen zusammengestellt. Verschiedene Stellen kontrollieren die vollständige Einsatzplanung und dokumentieren die Kontrolle der Unterlagen in einem Laufblatt.

Verantwortung

Der Betriebsinhaber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einsatzplanung verantwortlich. Wenn es ihm nicht möglich ist, die Einsatzplanung selbst zu erstellen, so kann er dafür Dritte beauftragen. Die Verantwortung für die Einsatzplanung bleibt aber auch dann beim Betriebsinhaber.

Kontaktadressen für Details der Einsatzplanung

Fragen zu den Modulen 1 und 2

Feuerwehr Basel-Stadt

Einsatzplanung
Kornhausgasse 18 4051 Basel

Fragen zu den Modulen 3, 5 und 6

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Fragen zum Modul 4

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Tiefbauamt

Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Kantonales Laboratorium

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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