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Gewaltschutz und Opferhilfe

Die Abteilung Gewaltschutz und Opferhilfe (GO) betreut ausgewählte Themen wie Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Opferhilfe, Prostitution und Menschenhandel.

Häusliche Gewalt

Zur Häuslichen Gewalt finden Sie auf der entsprechenden Themen-Seite mehr Informationen.

Sexualisierte Gewalt

Zur Sexualisierten Gewalt finden Sie auf der entsprechenden Themen-Seite mehr Informationen.

Menschenhandel

Menschenhandel ist ein weltweites Phänomen und kommt auch in der Schweiz vor. Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Menschenhandel tritt in den Erscheinungsformen der Zwangsprostitution, der Arbeitsausbeutung und des Organhandels auf.

Meldung erstatten

Haben Sie eine Beobachtung gemacht oder einen Verdacht? Möchten Sie eine Meldung erstatten, wollen aber nicht die Polizei benachrichtigen? Die schweizerische Hilfsorganisation ACT212 hat eine nationale Meldestelle ins Leben gerufen, wo jede/r eine anonyme Meldung vorbringen kann, entweder telefonisch oder per Meldeformular.

Im Notfall

Wenden Sie sich an die Polizei unter der Notfallnummer 117 oder an den Sanitätsdienst unter 144.

Nichtregierungs- und Hilfsorganisationen

Nichtstaatliche Organisationen und Institutionen bieten Know-How und Weiterbildung für Fachleute an. Gleichzeitig vermitteln sie oder leisten Unterstützung für Betroffene.

Prostitution

In der Schweiz ist die Prostitution grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss zwischen der legalen Sexarbeit und Zwangsprostitution unterschieden werden.

Im Kanton Basel-Stadt spielt sich der Grossteil der Prostitution in Sexsalons (Saunas, Clubs, Bordellen etc.) ab.

Eine andere Form der Prostitution ist die so genannte Strassenprostitution. Der Kanton Basel-Stadt hat in einer Verordnung definiert, wo Sexarbeiterinnen in der Öffentlichkeit potentielle Freier/Kunden ansprechen dürfen. Dies darf in Basel-Stadt nur in den so genannten Toleranzzonen für Strassenprostitution passieren. Hier dürfen Sexarbeiter/innen Kunden und Kundinnen anwerben.

Ausserhalb dieser definierten Zonen ist es den Sexarbeitenden verboten, Personen für ihre sexuelle Dienstleistung anzusprechen. Dies wird sogar gebüsst.

In Basel-Stadt sind Strafbestimmungen betreffend Prostitution in den Paragraphen 38 und 38a des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (SG. 253.100) zu finden.
Übertretungsstrafgesetz Basel-Stadt, SG 253.100

Auch wenn Sexarbeiterinnen ihre Freier auf der Strasse ansprechen, so findet die eigentliche sexuelle Dienstleistung in Salons, Bordellen, Sexbetrieben oder Privatwohnungen statt.

Leitfaden Prostitution in Basel

Am Runden Tisch Prostitution wurde eine umfassende Übersicht, der so genannte «Leitfaden Prostitution in Basel», erarbeitet.

Infos, Hilfe und Beratung

Sind Sie selber als Sexarbeiter/in beziehungsweise als Prostituierte/r tätig? Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung? In Basel-Stadt arbeiten verschiedene spezialisierte Beratungsstellen.

Opferhilfe

Zur Opferhilfe finden Sie auf der entsprechenden Themen-Seite mehr Informationen.

Kontakt

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