Verstärkte Massnahmen
Manche Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Hilfe. Für diese Kinder reichen die Förderangebote nicht aus. Sie erhalten deshalb verstärkte Massnahmen. Es gibt verschiedene Angebote innerhalb oder ausserhalb der Schule – je nach Bedürfnissen des Kinds.
Individuelle Abklärung und Entscheid über die passende Unterstützung
Abklärung vor Eintritt in den Kindergarten:
Manche Kinder können bei Eintritt in den Kindergarten keine Regelklasse besuchen. Das Zentrum für Frühförderung berät in diesen Fällen die Eltern und führt eine Untersuchung des Kindes durch.
Abklärung nach Eintritt in die Volksschule:
Wenn Kinder nicht in eine Regelklasse gehen können, suchen die Eltern und die Schule gemeinsam nach einer Lösung. Als erstes spricht die Schule mit den Eltern. Danach untersuchen Mitarbeitende des Schulpsychologischen Diensts das Kind.
In beiden Fällen hilft die Untersuchung den Fachleuten der Stabstelle Zusätzliche Unterstützung, eine passende Unterstützung zu empfehlen. Am Ende entscheidet die Volksschulleitung über die passende Unterstützung (verstärkte Massnahme).
Integrationsklassen (IK)
Auch Kinder, die sehr viel Hilfe brauchen, gehen wenn möglich in eine Regelklasse. Sie erhalten individuelle Lernziele und werden von einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen unterstützt.
Eine Regelklasse, in die vier Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf gehen, heisst Integrationsklasse. Diese Klassen sind doppelt besetzt. Das heisst: In Integrationsklassen arbeiten eine Regellehrperson und eine Heilpädagogin oder ein Heilpädagoge zu 100 Prozent. So werden alle Kinder ausreichend gefördert.
Einzelintegration (EI)
Einzelintegration bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler eine Regelklasse besucht und dabei heilpädagogisch unterstützt wird. Die heilpädagogische Lehrperson fördert das Kind in der Klasse oder in kleinen Gruppen ausserhalb der Klasse.
Assistenzperson
Eine Assistenzperson hilft einer Schülerin oder einem Schüler mit zusätzlicher Unterstützung. Stundenweise begleitet sie das Kind im Unterricht oder in den Tagesstrukturen.
Kindergarten für Schülerinnen und Schüler mit Autismus
Ein Kind mit Autismus kann einen Regelkindergarten besuchen und erhält dabei zusätzliche Unterstützung. Schritt für Schritt nimmt es an Gruppensituationen teil. Dieses integrative Kindergartenmodell können bis zu vier Schülerinnen und Schüler mit Autismus besuchen.
Spezifische Sprachförderung in der Regelschule (SSR)
Schülerinnen und Schüler, die starke Probleme mit der Sprache und der Kommunikation haben, können eine Regelklasse besuchen und erhalten zusätzliche Unterstützung. Eine Klasse kann bis zu vier solche Kinder aufnehmen.
Heilpädagogische Spezialangebote (SpA)
Schülerinnen und Schüler, die viel Unterstützung brauchen, lernen besser in kleinen Klassen. In einer SpA-Klasse sind maximal acht Schülerinnen und Schüler. Im Klassenteam arbeiten heilpädagogische Lehrpersonen, Fachpersonen der Sozialpädagogik, der Logopädie und der Psychomotorik eng zusammen. Sie werden von Praktikantinnen und Praktikanten, Schulassistenzen und Zivildienstleistenden unterstützt.
In Basel-Stadt gibt es dieses heilpädagogische Angebot an verschiedenen Schulstandorten:
SpA-Standorte Kindergarten
- Kindergarten Theodorskirchplatz 7
- Kindergarten Biascastrasse 22
- Kindergarten Raststatterstrasse 32
- Kindergarten Roggenburgstrasse 17
SpA-Standorte Primarschule (1. bis 6. Klasse)
- Primarschule Insel SpA (Ackermätteli)
- Primarschule Theodor SpA (Richter Linder)
- Primarschule Wasgenring Spa (Bachgraben)
Die Spezialangebote der Primarschule sind Ganztagesschulen. Sie bieten Unterricht, Verpflegung und Betreuung.
SpA-Standort Sekundarschule
Sonderschulen
Es gibt Schülerinnen und Schüler, die in der Regelschule oder in einem Spezialangebot nicht ausreichend gefördert werden können. Für diese Schülerinnen und Schüler können Sonderschulen passend sein. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gibt es anerkannte Sonderschulen. Manche sind auf bestimmte Beeinträchtigungen spezialisiert. Folgende Schulen sind öffentliche oder private Institutionen und arbeiten mit dem Erziehungsdepartement zusammen:
Schulheime
Für manche Schülerinnen und Schüler ist ein Schulheim eine sinnvolle Lösung. Dort werden sie verlässlich betreut, angepasst unterrichtet und liebevoll begleitet. Der Kanton führt drei Schulheime in der Region. Zwei davon befinden sich in Riehen und eines in Pfeffingen (BL).
Kontakt
Volksschulen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.