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Sperrgut

Hier erfahren Sie, wie Sie Sperrgut recyceln und entsorgen können.

Was

Sperrgut ist sperriges, brennbares Material, das nicht in den Bebbi-Sack passt.

  • Bettgestelle aus Holz
  • Sofas
  • Fauteuils
  • Schränke
  • Holzabfälle aus Umbauten oder Gebäudeabbrüchen
  • Skis und Snowboards 
  • Matratzen
  • Stühle aus Holz oder Kunststoff
  • kleine Möbel
  • Koffer
  • Besen
  • Kisten
  • Holzlatten
  • Verpackungsholz 
  • kleine Mengen Styropor

Was nicht

Material
Informationen unter
Noch brauchbare Gegenstände
Metallteile jeglicher Art 
Unbrennbares (z. B. Spiegel) 
Grosse Mengen Styropor  
Elektronik- und Elektrogeräte

Kosten

  • Die Verkaufsstellen der Sperrgutvignetten sehen Sie im Abfuhrplan.
  • Recyclingparks haben jeweils eigene Preislisten und die Bezahlung erfolgt vor Ort.

Abschaffung der Gratis-Sperrgutvignette per Ende 2024

Ab 2025 wird den Basler Haushalten keine jährliche Gratis-Sperrgutvignette mehr abgegeben. 

In der Abfallentsorgung gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer Abfall produziert, muss für die Entsorgung etwas zahlen. Das Verursacherprinzip fördert nachweislich die Reduktion von Abfall. Ein Angebot wie die kostenlose Sperrgutvignette widerspricht dagegen dem Verursacherprinzip. 

Mehr Informationen dazu finden Sie in der Medienmitteilung vom 9. September 2024.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an abfall@bs.ch 

Wo / Wann

  • Mengen bis 10 kg können Sie mit der normalen Hauskehrichttour bereitstellen (siehe: Abfallabfuhr).
  • Mengen über 10 kg müssen Sie bei der Stadtreinigung anmelden (telefonisch oder mit Online-Formular).
  • Bitte Sperrgut jeweils frühestens am Vorabend nach 19 Uhr oder am Abfuhrtag für Hauskehricht bis spätestens 7 Uhr bei jedem Wetter gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen.
  • Sperrgut können Sie auch in Recyclingparks entsorgen (Bezahlung jeweils vor Ort oder mit Sperrgut-Vignetten)

Wie

  • Offen und versehen mit der richtigen Anzahl Vignetten
  • Bitte entfernen Sie möglichst alle Metallteile.

Wissenswertes

Wenn Abfall illegal im Cheminée oder im Freien verbrannt wird, werden bis zu 1000-mal mehr hochgiftige und krebserregende Substanzen (Dioxine und Furane) freigesetzt, als bei der korrekten Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem kann der Kaminfeger gut erkennen, ob illegal Abfall verbrannt wurde. Er ist gesetzlich verpflichtet, dies zu melden.

Wer Sperrgut mit dem Vermerk «Gratis zum Mitnehmen» auf einer Allmend bereitstellt, macht sich strafbar, weil es sich in einem solchen Fall um eine wilde Deponie handelt. Für die Beseitigung widerrechtlich deponierter Abfälle wird zudem eine Umtriebsgebühr erhoben.

Tipps

  • Lassen Sie beschädigte Möbel reparieren.
  • Anstatt noch brauchbare Gegenstände wegzuwerfen, gibt es folgende Alternativen: verschenken, tauschen, Flohmarkt, Brockenhaus, Inserat, usw.
  • Teurere Qualitätsprodukte sind meist auch langlebigere Produkte.
  • Gut erhaltenes Altholz (z. B. Täfer und Parkett) können Sie als Secondhand-Bauholz weiter verwenden oder bei der Bauteilbörse abgeben.

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