Pflanzengefässe auf öffentlichem Grund
Sie möchten mit einem Pflanzengefäss auf dem Trottoir einen Beitrag zu einer grüneren Stadt leisten? Hier erfahren Sie, wie was möglich ist.
Pflanzengefässe auf öffentlichem Grund
Das Bau- und Verkehrsdepartement fördert, dass Privatpersonen in ihrer Strasse Pflanzen aufstellen. Das Aufstellen von einzelnen privaten Pflanzen im öffentlichen Raum soll möglichst niederschwellig und einfach möglich sein.
Pflanzentöpfe brauchen keine Bewilligung
Einzelne Töpfe mit einem Durchmesser von unter 50 cm können direkt an der eigenen Liegenschaft aufgestellt werden. Eine Bewilligung oder Meldung ist dafür nicht notwendig. Voraussetzung ist unter anderem, dass auf dem Trottoir mindestens 1.5 Meter für Fussgängerinnen und Fussgänger frei bleibt und die Pflanzengefässe unterhalten und gepflegt werden.
Pflanzentröge müssen gemeldet werden oder benötigen eine Bewilligung
Kleine Pflanzentröge, die direkt an der eigenen Liegenschaft aufgestellt werden mit einer Abmessung von maximal 80 x 60cm, müssen der Allmendverwaltung lediglich zur Gegenprüfung und Registrierung über ein Webformular vorab gemeldet werden. Wer innert fünf Arbeitstagen keine entgegenstehende Rückmeldung erhält, kann die Pflanzen aufstellen. Beachten Sie jedoch dazu auch weitere zu berücksichtigende Punkte auf der Richtlinie für Pflanzengefässe.
Grosse Pflanzentröge, die von Hand nicht einfach verstellt werden können, mit einer Abmessung über 80cm Breite x 60cm Tiefe und über 50 cm Höhe benötigen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren. So kann die Allmendverwaltung sicherstellen, dass der öffentliche Raum weiterhin allen zur Verfügung steht.
Kontakt
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr