Kontrollschilder-Verlust
Haben Sie den Verlust eines Ihrer Kontrollschilder festgestellt? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie ein verlorengegangenes Kontrollschild nachbestellen können.
Wie gehe ich vor?
Sie haben den Verlust eines der Kontrollschilder festgestellt? Oft werden verlorene Schilder bei uns abgegeben. Wir uns ein Kontrollschild zugestellt, informieren wir Sie umgehend.
Fahrzeuge mit zwei Kontrollschildern (PW usw.)
Verlust eines Kontrollschilds
Wenn nur ein Kontrollschild verloren ist, können Sie bei uns via eFormular das verlorengegangene Kontrollschild nachbestellen (Fr. 20.-). Trifft das Kontrollschild bei uns ein, senden wir Ihnen dieses umgehend per Post zu.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Bewilligung (Fr. 30.-) einzuholen, damit Sie mit einem Kontrollschild in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein während 30 Tagen fahren dürfen.
Bezug neuer Kontrollschilder
Müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen oder wollen Sie kein drittes Kontrollschild nachbestellen, sind bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt sofort neue Kontrollschilder (mit einer anderen Ziffernfolge) zu beziehen.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit, uns den Verlust via eFormular zu melden, und uns die benötigten Unterlagen (siehe nachfolgend) per Post zuzusenden.
Benötigen Sie die neuen Kontrollschilder sofort, haben Sie die Möglichkeit, die Umschreibung direkt bei uns am Schalter vorzunehmen. Wir benötigen hierzu von Ihnen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugausweis(e)
- altes verbliebenes Kontrollschild
- elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt)
- allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Zur Bezahlung der Gebühren von 52.– Franken je Fahrzeugausweis und 40.– Franken für die Kontrollschilder erhalten Sie eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von einer Sofortzahlung abhängig gemacht.
Verlust beider Kontrollschilder
Bei Verlust von beiden Kontrollschildern ist eine Neuanfertigung nicht möglich. Es ist auf einem Polizeiposten eine Anzeige zu erstatten und bei uns am Schalter neue Schilder mit einer anderen Ziffernfolge zu beziehen.
Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Kopie der Anzeige
- Fahrzeugausweis(e)
- elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt)
- allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Zur Bezahlung der Gebühren von 52.– Franken je Fahrzeugausweis und 40.– Franken für die Kontrollschilder erhalten Sie eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von einer Sofortzahlung abhängig gemacht.
Fahrzeuge mit einem Kontrollschild (Motorräder, Anhänger usw.)
Fahrzeuge mit einem Kontrollschild
Falls das Kontrollschild nicht aufgefunden wurde, ist ein neues Kontrollschild mit einer anderen Ziffernfolge zu beziehen.
Hierzu benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugausweis(e)
- elektronische(r) Versicherungsnachweis(e) (ist/sind vorgängig beim Haftpflichtversicherer zu bestellen und wird/werden uns elektronisch übermittelt).
Für Anhänger wird kein Versicherungsnachweis benötigt, ausser es besteht die besondere Verwendung „gefährliche Güter“.
- allfällige Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Zur Bezahlung der Gebühren von 52.– Franken je Fahrzeugausweis und 20.– Franken für das Kontrollschild erhalten Sie eine Rechnung. Unter besonderen Umständen wird die Herausgabe der Ausweise von einer Sofortzahlung abhängig gemacht.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr