Deponierung von Kontrollschildern
Möchten Sie Ihr Kontrollschild für maximal 12 Monate deponieren? Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen zum Vorgehen.
Wie gehe ich vor?
Um Wartezeiten zu vermeiden können die gereinigten Kontrollschilder ohne Rahmen zur Deponierung direkt vor dem Gebäude in den dafür vorgesehenen Briefkasten eingeworfen, jedem Polizeiposten im Kanton Basel-Stadt zur Weiterleitung übergeben oder uns per Post zugestellt werden. Wir werden Ihre Haftpflichtversicherung entsprechend über die Deponierung der Kontrollschilder informieren.
Hinterlegte Schilder bleiben während 12 Monaten für Sie reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Schilder vernichtet und zu einem späteren Zeitpunkt einem anderen Halter zugeteilt.
Bei Wiedereinlösung des Schildes / der Schilder werden Deponierungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese betragen 40.– Franken (Schilderpaar) bzw. 20.– Franken (Einzelschild) unabhängig wie lange die Schilder deponiert sind. Den ebenfalls benötigten elektronischen Versicherungsnachweis müssen Sie vorgängig bei Ihrem Haftpflichtversicherer bestellen und direkt übermitteln lassen.
Im Hinblick auf eine Wiedereinlösung des Schildes kann die Aufbewahrungsfrist einmalig um 1 Jahr gegen eine Gebühr von 30.– Franken verlängert werden.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr