Wechselschilder/vorläufige Verkehrsberechtigung
Möchten Sie ein Wechselschild für ein zweites Fahrzeug bestellen? Alle relevanten Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Einlösen eines weiteren Fahrzeugs
Sie haben die Möglichkeit, zum bisher eingelösten Fahrzeug ein oder mehrere weitere Fahrzeuge (z. B. Anhänger oder Veteranenfahrzeuge) einzulösen. Davon darf aber nur ein Fahrzeug gleichzeitig in Verkehr sein. Sie können also nicht bei einem Fahrzeug das Vorderschild und beim anderen das Hinterschild montieren und so beide Fahrzeuge gleichzeitig in Verkehr bringen. Beide Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können. Es ist demnach nicht möglich z.B. ein Motorrad zusammen mit einem Personenwagen mit Wechselschildern zu versehen.
Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können jeweils mehrere unter sich mit Wechselschildern versehen werden.
Nötige Unterlagen
Zum Einlösen benötigen Sie den Fahrzeugausweis und/oder Prüfbericht des zugehenden Fahrzeuges. Ausserdem müssen Sie vorgängig bei der aktuellen Versicherung einen elektronischen Versicherungsnachweis mit entsprechendem Vermerk ("WS") bei Ihrem Haftpflichtversicherer in Auftrag geben, welcher uns direkt übermittelt wird.
Wie gehe ich vor?
Melden Sie uns die Wechselschilderöffnung via eFormular, können Sie das neue Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden. Die vorläufige Verkehrsberechtigung erhalten Sie sofort, sobald Sie dieses eFormular abgesendet haben.
Zur Auflösung des Wechselschildes benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches Sie ausser Verkehr setzen wollen.
Gebühr
Pro Kalenderjahr wird - unabhängig der Einlösedauer - eine Gebühr erhoben. Die Motorfahrzeugsteuern werden auf dem Fahrzeug mit dem höheren Steueransatz berechnet.
Rückerstattung Guthaben
Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr