Drittes Kontrollschild für Veloträger
Möchten Sie für Ihren Veloträger ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage am Heck bestellen? Mit einem dritten Kontrollschild entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.
Wie gehe ich vor?
Beim dritten Kontrollschild für Veloträger handelt es sich um ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern. So entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.
Das Kontrollschild für Veloträger ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes und hat, um Missbrauch zu verhindern, eine rote statt weisse Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung.
Das rote Kontrollschild für Veloträger ist freiwillig. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere weisse Kontrollschild am Veloträger zu montieren.
Bestellt werden kann das Schild ausschliesslich online. Der Preis beträgt 20.– Franken zuzüglich Porto und Verpackung von 10.– Franken.
Hinweise
Die Lieferfrist ab Bestelldatum beträgt momentan mindestens 10 Wochen. Expressbestellungen sind nicht möglich.
Das Schild geht mit dem Kauf in das Eigentum der Käuferin oder des Käufers über. Ein rotes Kontrollschild für Veloträger kann nur gekauft werden, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörende identische Kontrollschildnummer eingelöst ist.
Das rote Kontrollschild für Veloträger kann nicht bei der Motorfahrzeugkontrolle deponiert werden.
Verwendung im Ausland
Die Verwendung des dritten Kontrollschilds im Ausland richtet sich nach dem ausländischen Recht. Achten Sie darauf, sich vor der Ausreise aus der Schweiz beim betreffenden Land / bei den betreffenden Ländern zu erkundigen. Länder, welche die Verwendung des dritten roten Kontrollschildes an Schweizer Fahrzeugen akzeptieren, können Sie der Homepage des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) entnehmen.
Kontakt
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
Motorfahrzeugkontrolle
Kantonspolizei Basel-Stadt
MotorfahrzeugkontrolleClarastrasse 38
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