Halterauskünfte
Möchten Sie Auskunft über eine Fahrzeughalterin oder einen Fahrzeughalter erhalten? Sie können diese über die Online-Abfrage oder die SMS-Abfrage bestellen. Halterauskünfte sind gebührenpflichtig.
Wie gehe ich vor?
Halterauskünfte sind nur gebührenpflichtig über die Online-Abfrage oder die SMS-Abfrage möglich. Telefonische oder schriftliche Halterauskünfte werden nicht erteilt.
Gesetzliche Grundlagen zu Halterauskünften
Gemäss Art. 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
können die Kantone Name und Adresse der Fahrzeughalter veröffentlichen, sofern diese Daten nicht für die öffentliche Bekanntgabe gesperrt sind.
Sperr-Recht der Datenauskunft über Fahrzeughalter
Wer möchte, dass seine Halterdaten nicht bekannt gegeben werden, füllt das Formular "Gesuch um Sperrung der Halterdaten" aus und sendet uns dieses elektronisch oder schriftlich per Post. Anschliessend werden Name und Adresse der/des Halterin/Halters nur noch auf begründetes und schriftliches Gesuch hin bekannt gegeben.
Auskunft über gesperrte Halterdaten
Auf schriftliches und begründetes Gesuch darf die kantonale Verkehrszulassungsbehörde gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG die Fahrzeughalter- und Versicherungsdaten Personen bekannt geben:
- die an einem Zulassungsverfahren beteiligt sind;
- die von einem Verkehrsunfall betroffen sind;
- die im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse schriftlich geltend machen.
In anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an einen Polizeiposten der Kantonspolizei Basel-Stadt.
Für die Bearbeitung eines Gesuchs um Auskunft über gesperrte Halterdaten wird eine Gebühr von 10.– Franken pro Kontrollschildnummer in Rechnung gestellt.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr