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Strassenlärm

Hier erfahren Sie, welche Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gegen Strassenlärm getroffen werden.

Was zählt zum Strassenlärm?

Zum Strassenlärm tragen der motorisierte Individualverkehr (Autos, Motorräder) bei, aber auch Lastwagen, Busse und Trams, die auf der gleichen Fahrbahn wie die Autos unterwegs sind. Strassenlärm setzt sich aus Motoren-, Auspuff-, Roll- und Windgeräuschen zusammen.

Beurteilung von Strassenlärm

Um Strassenanlagen zu beurteilen, werden der sogenannte Beurteilungspegel an den Gebäuden mit den massgebenden Grenzwerten verglichen. Zur Ermittlung des Beurteilungspegels kommt ein 3D-Modell zum Einsatz. 

Der jeweils lauteste Punkt an einem Gebäude wird im Strassenlärmkataster festgehalten. Wo im Kataster kein Beurteilungspunkt dargestellt ist, liegt der Beurteilungspegel mindestens 10 dB unter dem massgebenden Grenzwert.

Im Strassenlärmkataster können Einwohnerinnen und Einwohner nachsehen, welcher Strassenlärmbelastung sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Der Strassenlärmkataster dient gleichzeitig als Grundlage für Bauvorhaben an lärmbelasteter Lage. Mit Klick auf die farbigen Punkte erhalten Sie weitere Informationen.

Schallschutzfenster

Wenn Sie sich durch Aussenlärm gestört fühlen, der nicht reduziert werden kann oder - gemäss geltenden Grenzwerten - nicht reduziert werden muss, kann der Einbau von Schallschutzfenstern zu einer Verbesserung der Wohnqualität beitragen.

Beim Einbau von Schallschutzfenstern sind verschiedene Aspekte zu betrachten. Die Details dazu finden Sie im folgenden technischen Merkblatt.

TECHNISCHES MERKBLATT

Kann die Lärmbelastung durch Strassenlärm nicht mit Massnahmen an der Quelle (Temporeduktion oder lärmmindernder Strassenbelag) reduziert werden, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Gebäude bei einer Überschreitung der Alarmwerte zum Einbau von Schallschutzfenstern verpflichtet. Die Kosten gehen zu Lasten des Inhabers respektive der Inhaberin der Strassenanlage. 

Unter bestimmten Voraussetzungen leistet der Kanton einen freiwilligen Beitrag an Schallschutzfenster. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer werden aktiv über die Möglichkeit einer freiwilligen Kostenbeteiligung informiert. Die Priorisierung der anspruchsberechtigten Liegenschaften erfolgt durch den Kanton, es können keine Gesuche gestellt werden.

Weitere Informationen zu Massnahmen zur Reduktion des Strassenlärms an der Quelle finden Sie unter den folgenden Links:


Zuständigkeiten im Bereich Verkehrslärm

Verkehrslärm kann von Strassen- und Bahnanlagen oder vom Flugbetrieb ausgehen. Für die Umsetzung der geltenden Gesetze sind unterschiedliche Stellen beim Bund und beim Kanton zuständig. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die unteschiedlichen Verkehrsanlagen, die gesetzlichen Grundlagen und die Zuständigkeiten.

Verkehrsanlage
Beurteilungsgrundlage
Zuständigkeit
Kantons- und Gemeindestrasse
LSV, Anhang 3
Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt
Nationalstrasse
LSV, Anhang 3
Bundesamt für Strassen (Astra)
Eisenbahn
LSV, Anhang 4
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Tram im Eigentrassée (Bahnanlage)
LSV, Anhang 4
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Tram im Mischtrassée (Strassenanlage)
LSV, Anhang 3
Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt
Zivile Luftfahrt
LSV, Anhang 5
Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL)
LSV: Lärmschutzverordnung

Hier finden Sie weitere Informationen zu unterschiedlichen Verkehrslärmarten und Lärmreduktionsmassnahmen.


Tipps gegen Strassenlärm für Verkehrsteilnehmende

Das können Sie als Verkehrsteilnehmende zur Reduktion von Strassenverkehrslärm beitragen:

  • Fahren Sie niedertourig. Das ist leiser, verbraucht weniger Treibstoff und schont den Geldbeutel.
  • Vermeiden Sie Parkplatzsuchfahrten in Wohnquartieren.
  • Wählen Sie die richtigen Pneus, achten Sie auf die Reifenetikette.

Mit Hilfe der Reifenetikette finden Käuferinnen und Käufer die besten Reifen. Diese sind sowohl energiesparend als auch sicher und leise. Seit dem 1. August 2014 ist die Reifenetikette in der Schweiz obligatorisch.