Qualitätssicherung in der Langzeitpflege
Pflegebedürftige und betagte Menschen wünschen sich eine auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene professionelle Pflege und Betreuung. Dafür ist die Qualität der Pflege ein entscheidender Faktor. Im Kanton Basel-Stadt wird die Pflegequalität mit dem Qualitätsmanual qualivista überprüft.
Pflegeheime
Qualitativ hochstehende Leistungen in allen Bereichen der Pflege sind ein zentraler Anspruch der Pflegeheime. Das Qualitätsmanual qualivistastationär unterstützt die Pflegeheime bei der Planung und Gestaltung der Pflegeprozesse und dient ihnen als internes Bewertungsinstrument der erbrachten Pflege. Gleichzeitig setzt das Gesundheitsdepartement qualivistastationär als Grundlage für seine regelmässigen Aufsichtsbesuche ein und überprüft damit die Pflegequalität.
RAI: Beurteilung des Pflegebedarfs
RAI (Resident Assessment Instrument) ist ein pflegerisch-geriatrisches Assessment zur Beurteilung des individuellen Bedarfs an pflegerischer Versorgung. Alle Pflegeheimbewohnenden werden mit Hilfe dieses Instrumentes in eine von zwölf Pflegestufen eingeteilt, von 1 leicht pflegebedürftig bis 12 schwer pflegebedürftig. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist der finanzielle Beitrag, der die Pflegeheime erhalten, damit genügend Pflegefachpersonal angestellt werden kann.
Spitex
Sämtliche Spitex-Anbieter im Kanton Basel-Stadt müssen über eine Bewilligung verfügen. Damit wird sichergestellt, dass sie die betrieblichen und personellen Anforderungen für die Erbringung ihrer pflegerischen Leistungen erfüllen. Darüber hinaus überprüft das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt die Pflegequalität von Spitex-Anbietern mit regelmässigen Aufsichtsbesuchen. Grundlage dafür ist das Qualitätsinstrument qualivistaambulant.
Tagespflegeeinrichtungen
Bei den Tagespflegeeinrichtungen kommt für die Qualitätssicherung neben der obligatorischen Betriebsbewilligung das Qualitätsinstrument qualivistateilstationär zum Einsatz. Die Tagespflegeeinrichtungen auf der einen Seite verwenden qualivistateilstationär zur Selbstbeurteilung. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt auf der anderen Seite überprüft damit im Rahmen von Aufsichtsbesuchen die dort erbrachten Pflegeleistungen.
Kontakt
Bereich Gesundheitsversorgung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr