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Spitalplanung

Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.

Spitalliste

Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.

Grundlagen der Spitallisten





Nationale Spitalliste

Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor. 

Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)

www.gdk-cds.ch

Spital ambulant

Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt.

Antrag Strategiepapier für Fachpersonen

Erläuterungen und weitere Ausführungen zur kantonalen Umsetzung der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung vom 22. März 2022), welche per 1. April 2022 in Kraft getreten ist.

Antrag Strategiepapier Spitäler (Startet einen Download)

Stand: 14.09.2022

FAQ zur Umsetzung der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Startet einen Download)

Stand: 20.09.2022

Kontakt

Bereich Gesundheitsversorgung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

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