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Haaranalyse im Privatauftrag

Sie müssen mit einer Haaranalyse nachweisen, dass Sie keinen Alkohol, keine Drogen oder Medikamente konsumieren? Dann können Sie bei uns eine Haaranalyse als Privatperson in Auftrag geben. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Haaranalyse.

Voraussetzungen für die Haarabnahme

Für die Haarabnahme und -untersuchung müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Sie können eine ausreichend lange Abstinenz nachweisen (in der Regel 6 Monate). 
  • Ihre Kopfhaare sind mindestens 5 cm lang.  
  • Ihre Kopfhaare sind naturbelassen und nicht haarkosmetisch behandelt (kein Färben, kein Tönen, kein Bleichen, keine Dauerwelle, kein Strecken, kein Verwenden von Haarwasser) 
  • Sollten Sie keine Kopfhaare haben, können ersatzweise auch Brust- oder Beinhaare untersucht werden. 
  • Sie weisen ein gültiges Ausweisdokument (ID-Karte, Reisepass, Ausländerausweis) vor. 
  • Sie bezahlen mit Maestro, PostFinance Card oder Kreditkarte. Barzahlung ist nicht möglich. 

Terminvereinbarung

Haarproben werden jeweils mittwochs von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr abgenommen. Sie benötigen keinen Termin, Sie können einfach vorbeikommen. 

Bitte melden Sie sich am Empfang an der Pestalozzistrasse 22, 4056 Basel. 

Allgemeiner Ablauf

Bei der Haarentnahme wird eine Probe von Kopfhaaren möglichst nahe an der Kopfhaut abgeschnitten. Es werden mehrere Strähnen der Haare einbehalten (asserviert), um gegebenenfalls weitere Proben, eine sogenannte B-Probe, zur Verfügung zu haben. Körperhaare (Brusthaare, Beinhaare) als Alternative, wenn keine Kopfhaare zur Verfügung stehen, werden meistens rasiert. 

Die Haarprobe wird anschliessend chemisch-toxikologisch in einer sogenannten Haaranalyse untersucht. Diese Untersuchung kann mehrere Wochen dauern.  

Der Bericht über die Untersuchung wird Ihnen per Post zugestellt. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. 

Ablauf bei Nachweis einer Alkoholabstinenz

Oft steht bei einer Haaranalyse im Privatauftrag die Feststellung einer Alkoholabstinenz oder die Abklärung des Konsumverhaltens der betroffenen Person im Vordergrund. 

Dabei unterscheidet man 3 Kategorien: 

  1. Kein Hinweis für einen regelmässigen Alkoholkonsum
  2. Moderater Alkoholkonsum
  3. Übermässiger Alkoholkonsum

Was wird untersucht?

Der Nachweis eines Alkoholkonsums wird durch das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) erbracht. Die Ergebnisse werden in der Einheit Pikogramm (0,000 000 000 001 Gramm) pro Milligramm Haar, abgekürzt pg/mg Haar, dargestellt.

Wie wird untersucht?

Gemäss den Kriterien der Society of Hair Testing (SoHT), einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft, werden die Untersuchungen in der Regel in 3 bis 6 cm langen Segmenten durchgeführt. Bei Kopfhaaren entspricht 1 cm ungefähr 1 Monat. Körperhaare weisen eine andere Wachstumsdauer auf.  

Wenn bei der Probenvorbereitung festgestellt wird, dass die Haare kosmetisch behandelt sind (Dauerwelle, gebleicht, gefärbt, getönt), so wird die Analyse nur im unbehandelten Teil der Haarprobe durchgeführt. Gemäss wissenschaftlichen Studien werden in den behandelten Haaren tiefere Werte als im unbehandelten Haar nachgewiesen. 

Wie werden die Resultate interpretiert?

Für die Interpretation des Alkohol-Konsumverhaltens gelten folgende Grenzwerte, basierend auf wissenschaftlichen Studien gemäss SoHT: 

  • Bei Werten unter 7 pg/mg Ethylglucuronid pro mg Haar gibt es keinen Hinweis auf einen regelmässigen relevanten Alkoholkonsum. 
  • Werte zwischen 7 und 30 pg EtG/mg Haar sprechen für einen moderaten Alkoholkonsum (sogenanntes «social drinking»).  
  • Werte über 30 pg/mg Haar weisen auf einen starken, übermässigen Alkoholkonsum hin. 

Garantierte Qualität der Analyse

Alle Messungen werden in Serien durchgeführt, bei denen eine interne Kontrollprobe, das heisst eine Haarprobe mit bekanntem EtG- oder Betäubungsmittelgehalt sowie eine Nullprobe mitanalysiert werden. Nur wenn die Kontrollproben korrekte Messresultate ergeben, darf man die Messergebnisse der Fallproben verwenden.  

Die Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie des IRM ist nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und wird regelmässig durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS überprüft.  

Zusätzlich werden die am IRM angewandten Methoden regelmässig in Ringversuchen überprüft, bei denen den teilnehmenden Laboratorien Haarproben aus einem einheitlichen Pool zur Analyse zugesandt werden.  

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel hat in den letzten Jahren alle Haar-Ringversuche erfolgreich bestanden. 

Akkreditierte Analyse von Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) stellt die analytischen Anforderungen für die Haaranalyse, welche das IRM erfüllt, bereit.

Die forensisch-toxikologische Haaranalytik Bestimmung von Drogen und Medikamenten in Haarproben Bestimmung von Ethylglucuronid (EtG) in Haarproben

Kosten der Haaranalyse

Die verrechneten Kosten stützen sich auf die durch den Regierungsrat Basel-Stadt verabschiedete Gebührenordnung des IRM vom 20. Januar 2015. Verrechnet werden die tatsächlich erfolgten Leistungen, die im Durchschnitt knapp kostendeckend sind.

Leistung
Kosten in CHF 
(zuzüglich 8,1% Mehrwertsteuer)
Haaranalyse 1 Substanzgruppe (Drogen oder Alkohol oder Medikamente)
650 Franken
Haaranalyse 2 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol oder Drogen und Medikamente oder Alkohol und Medikamente)
900 Franken
Haaranalyse 3 Substanzgruppen (Drogen und Alkohol und Medikamente)
1'200 Franken

Dokumente

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin

Karte von Basel-Stadt
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Pestalozzistrasse 22
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

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