Chemiesicherheit, Gefahrgut und Raumplanung
Chemische Stoffe können schädliche Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben. Von chemischen Anlagen und von Transportwegen mit Gefahrgut gehen Risiken aus. Dieses kann in angrenzenden Räumen erhöht sein. Unsere Aufgabe ist es, diese Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt auf ein Mindestmass zu reduzieren.
Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen
Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Anlagen, Gebäuden, Tanklagern oder Lagerplätzen ist mit Risiken verbunden. Auch der Transport solcher Stoffe auf Strasse, Schiene oder Gewässer verursacht Risiken.
Wir kontrollieren Betreiber von Anlagen, Lagerstätten und Verkehrswegen sowie Transporteure, ob sie die Bestimmungen der Störfallverordnung und des Gefahrgutrechts einhalten. Zusammen mit anderen kantonalen Stellen berücksichtigen wir die Störfallvorsorge in der Richt- und Nutzungsplanung sowie in weiteren raumwirksamen Tätigkeiten.
Wir führen einen sogenannten Risikokataster auf dem kantonalen Geoportal. Dieser zeigt die geografische Lage der Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, die der Störfallverordnung unterstellt sind. Ausserdem stellt die Karte die angrenzenden Bereiche dar, die in der Raumplanung relevant sind.
Störfallvorsorge bei chemischen Anlagen
Bei einem ausserordentlichen Ereignis, einem sogenannten Störfall, können die Bevölkerung und die Umwelt schwer geschädigt werden. Betriebe, die aufgrund ihrer Anlagen oder Tätigkeiten der Störfallverordnung unterstehen, müssen Massnahmen treffen, um die Risiken zu minimieren. Dies überprüfen wir, indem wir chemische Anlagen inspizieren und gegebenenfalls notwendige Sicherheitsmassnahmen anordnen. Ausserdem beurteilen wir Kurzberichte und Risikoermittlungen der Betriebe in einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt wird beurteilt, ob eine schwere Schädigung möglich ist. Wenn die Möglichkeit einer schweren Schädigung besteht, evaluieren wir, ob die Risiken tragbar sind. Zu unseren Aufgaben gehört es auch, Bauvorhaben und Berichte zur Umweltverträglichkeit in Bezug auf chemische Gefahren zu überprüfen. Dies gilt für den Bau neuer Anlagen oder die Erweiterung bestehender Gebäude.
Einsatzplanung
Betriebe sind verpflichtet, alle für die Feuerwehr relevanten Informationen in einem Einsatzplan zur Verfügung zu stellen.
Wie eine Einsatzplanung aussieht und ob Sie für Ihren Betrieb eine erstellen müssen erfahren Sie auf dieser Seite.
Störfallvorsorge auf Verkehrswegen
Basel ist ein Verkehrsknotenpunkt für den Personen- und den Warenverkehr. Auf den Verkehrswegen, wie Eisenbahnstrecken, Strassen und Rhein, werden verschiedene gefährliche Stoffe transportiert. Diese werden teilweise in Mengen von mehreren Tonnen durch die Stadt befördert. Wir kontrollieren die Sicherheit der kantonalen Verkehrswege, indem wir Kurzberichte und Risikoermittlungen der Betreiber von Verkehrswegen beurteilen und notwendige Sicherheitsmassnahmen fordern.
Raumplanung
In der Nähe von chemischen Betrieben und entlang von Verkehrswegen besteht ein höheres Risiko für Schädigungen durch chemische Stoffe. Wir bezeichnen bei Betrieben und Verkehrswegen den angrenzenden Bereich als den sogenannten Konsultationsbereich. Die Erstellung neuer Bauten und Anlagen in diesem Bereich kann zu einer bedeutenden Erhöhung des Risikos führen. Durch die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge erarbeiten wir, ob ein Standort zweckmässig für eine Siedlungsentwicklung ist. Dafür beurteilen wir die Risiken von Raumplanungsprojekten in diesen Bereichen und beantragen die notwendigen Sicherheits- oder Schutzmassnahmen.
Konsultationsbereiche der Störfallverordnung
Auf der Karte sehen Sie die Konsultationsbereiche der Störfallverordnung. In diesen Bereichen gelten besondere Schutzmassnahmen für Betriebe oder Verkehrswege.
Merkblätter für Raumplanung
Hier finden Sie Merkblätter und Leitfäden zum Vorgehen bei Baubegehren mit Chemikalien und Schutzmassnahmen in der Raumplanung.
Merkblätter zu Massnahmen der Raumplanung.
Gefahrgutbeauftragte
Betriebe, die mit Gefahrgut umgehen, müssen eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Diese Person ist zuständig dafür, die Einhaltung der Vorschriften für gefährliche Güter im Betrieb zu überwachen. Wir kontrollieren bei unseren Inspektionen, ob die beauftragte Person ihre Sicherheitsfunktion wahrnimmt, und ob Gefahrgüter korrekt verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden. Wo nötig, ordnen wir weitere Sicherheitsmassnahmen oder Verbesserungen an.
Damit der Transport von Gefahrgut sicher ist, müssen die Transporteure die Ladung adäquat verpacken und sichern. Um das zu prüfen, führen wir Schwerverkehrskontrollen zusammen mit der Kantonspolizei und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit durch.
Meldung des Gefahrgutbeauftragten
Betriebe, die in den Geltungsbereich der Gefahrgutbeauftragtenverordnung fallen, sind verpflichtet, der Vollzugsbehörde den Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Eine Mitteilung oder eine Mutation können mit den folgenden Formularen erfolgen:
Hier finden Sie relevante Merkblätter und Hilfsmittel.
Kantonales Laboratorium
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr