Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Lebensmittelsicherheit

Wir sind für die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben wie Lebensmittelläden, Produktionsbetriebe oder Restaurants zuständig. Das Lebensmittelinspektorat überwacht die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in den Betrieben und erhebt Proben zur Untersuchung. Darüber hinaus betreiben wir ein Labor, in welchem wir unterschiedlichste Analysen durchführen. Wir überprüfen Lebensmittel auf deren Inhaltsstoffe und Kennzeichnung.

Betriebskontrollen

Lebensmittelinspektorat

Das Lebensmittelinspektorat überprüft die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in den Betrieben. Kontrollen in den Betrieben erfolgen risikobasiert. Dies bedeutet, dass Lebensmittelbetriebe mit grösseren Mängeln öfter kontrolliert werden. Im Kanton Basel-Stadt sind rund 3'300 Lebensmittelbetriebe erfasst, wovon pro Jahr rund 1'200 vom Lebensmittelinspektorat kontrolliert werden.

Im Rahmen von Inspektionen werden folgende Bereiche überprüft:

  • Selbstkontrolle und Dokumentation
  • Lebensmittel und Kennzeichnung
  • Prozesse und Tätigkeiten
  • Betriebliche Voraussetzungen
  • Überblick, Management und Kooperation
  • Betriebsgrösse, Angebot und Kundschaft

Nach jeder Kontrolle führt das Inspektionsresultat zu einer Risikobewertung des Betriebs. Dabei werden die 6 aufgezählten Bereiche bewertet. Sofern ein Betrieb seine Lebensmittel vorwiegend an Risikogruppen (zum Beispiel Kranke, Kleinkinder, Betagte) abgibt, hat dies ebenfalls Einfluss auf die Risikobewertung.

Über jede Inspektion wird zuhanden der verantwortlichen Person ein Bericht verfasst. Festgestellte Mängel werden beanstandet und deren Behebung verfügt. Bei schwerwiegenden Mängeln werden Waren sichergestellt, Herstellungsverfahren verboten oder Räume und Einrichtungen mit einem Benutzungsverbot belegt.

Selbstkontrolle

Das Lebensmittelgesetz verlangt von allen Lebensmittelbetrieben ein Konzept zur Selbstkontrolle. Das bedeutet, dass jeder Lebensmittelbetrieb selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.

Meldepflicht

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung.

Auch Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.

Produktemängel

Sind Sie mit einem im Kanton Basel-Stadt eingekauften Lebensmittel unzufrieden? Damit wir das Problem verfolgen und geeignete Massnahmen ergreifen können, bitten wir Sie, das Meldeformular möglichst vollständig auszufüllen.

Pilzkontrolle

Unsere Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure stehen Ihnen während des ganzen Jahres mit ihrem Fachwissen zur Seite. So gehen Sie beim Genuss von selbst gesammelten Pilzen kein Risiko ein. Weitere Informationen finden Sie im Themenbereich Pilzkontrolle.

Markus Weber
Leiter Lebensmittelinspektorat
+41 61 385 25 57markus.weber@bs.ch

Illegales Pökeln, Begasungsmittel und Acrylamid

Umgeröteter Thunfisch

Frischer Thunfisch hat eine schöne rote Farbe, die jedoch bei unsachgemässer Lagerung durch oxidative Prozesse schnell abnimmt und einen bräunlichen Ton annimmt. Eine lukrative Form des Lebensmittelbetrugs ist deshalb die Umrötung mittels nitrit- oder nitrathaltigen Zusatzstoffen wie Nitritpökelsalz. So wird der Anschein frischer, qualitativ hochwertiger Ware erweckt. Da Thunfisch auch roh konsumiert wird, beispielsweise als Sushi, kann ein umgeröteter, nicht mehr frischer Fisch die Gesundheit der Konsumenten gefährden. Das Kantonale Laboratorium hat eine Methode entwickelt, um das bei der Pökelung entstehende Stickstoffmonoxid und dessen Umwandlungsprodukt Lachgas im Fisch nachzuweisen.

Begasungsmittel

Begasungsmittel dienen dem Schutz von Lebensmittel vor einem Befall mit Vorratsschädlingen wie Nagetiere und Insekten, sowohl bei der Lagerung wie auch beim Transport mittels Containern auf dem Seeweg. In der Schweiz wird zur Begasung von konventionell hergestellten Produkten unter anderem Phosphorwasserstoff (Phosphan) eingesetzt, dessen Konzentration im Produkt bei Abgabe an Konsumenten einen Höchstwert nicht überschreiten darf. Je nach Herkunftsland muss mit dem Einsatz weiterer, begrenzt zulässiger oder verbotener Begasungsmittel gerechnet werden. Bei Bioprodukten ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Wirkstoffen nicht erlaubt. Das Kantonale Laboratorium überprüft die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Höchstwerte.

Acrylamid

Acrylamid entsteht in stärkehaltigen Lebensmitteln in Anwesenheit von reduzierenden Zuckern, wie Glucose, bei Kochprozessen wie Braten, Frittieren oder Backen. Die Substanz steht im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und führt im Tierversuch zu Genmutationen und Krebstumoren. Lebensmittelhersteller müssen durch eine gute Verfahrenspraxis dafür sorgen, dass die Bildung von Acrylamid möglichst minimiert wird. Für einige Lebensmittel sind gesetzliche Richtwerte definiert. Das Kantonale Laboratorium überprüft die Einhaltung der guten Verfahrenspraxis bezüglich Acrylamid mittels einer neu entwickelten Methode.

Sarah Hangartner
Gruppenleiterin Chromatographie
+41 61 385 25 03sarah.hangartner@bs.ch

Allergene, Artenidentifikation und GVO

Allergene

Eine Nahrungsmittelallergie beruht auf einer Abwehrreaktion des Körpers gegenüber harmlosen pflanzlichen oder tierischen Eiweissen (Allergenen). Oft genügen kleinste Mengen um Symptome hervorzurufen. Meist sind diese relativ harmlos und zeigen sich als Juckreiz, Ausschlag oder in Form von Schwellungen. Kommt es allerdings zu Atemnot und Kreislaufkollaps (Anaphylaxie), so ist dies lebensgefährlich. Das kantonale Laboratorium untersucht regelmässig die verschiedensten Lebensmittel bezüglich Milch und Ei sowie pflanzlicher Allergene, die nicht in der Zutatenliste deklariert sind.

Artenidentifikation

Pflanzen- und Tierarten müssen korrekt gekennzeichnet werden. Das kantonale Laboratorium identifiziert sowohl Pflanzen als auch Tiere mittels molekularbiologischen Methoden.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren Erbanlagen mittels gentechnischer Methoden gezielt verändert worden sind. Diese Methoden unterscheiden sich von Kreuzen, Mutation, Rekombination und anderen Methoden herkömmlicher Züchtung. Zur Genmodifikation zählen die gezielte Abschaltung einzelner Gene sowie das gezielte Einbringen arteigener oder artfremder Gene. Das Screening nach DNA-Sequenzen, die nur GVO enthalten, gehört zu den Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums.

Philippe Heim
Gruppenleiter Lebensmittel-Zusammensetzung
+41 61 385 25 12philippe.heim@bs.ch

Natürliche Toxine, Kontaminantien und Zusatzstoffe

Tropanalkaloide

Tropanalkaloide sind natürliche pflanzliche Inhaltsstoffe, welche vor allem in Nachtschattengewächsen wie Stechapfel vorkommen. Diese können eine Vielzahl von Symptomen verursachen. In Mitteleuropa sind vermehrt Kontaminationen von Hirse- und Buchweizenprodukten durch Stechapfelsamen aufgetreten. Die EU plant Höchstgehalte für Tropanalkaloide in getreidebasierter Babynahrung. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat eine Methode entwickelt, um Atropin und Scopolamin in Lebensmitteln zu quantifizieren.

Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV)

QAV sind häufig in Desinfektionsmitteln anzutreffen. Rückstände von Desinfektionsmitteln können in Lebensmitteln verbleiben und betreffen vor allem protein- und fettreiche Lebensmittel. Die EU hat Höchstgehalte für QAV eingeführt. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat eine Methode entwickelt, um 18 QAV in Lebensmitteln quantitativ zu bestimmen.

Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe werden eingesetzt, um Struktur, Geschmack, Farbe und Haltbarkeit zu verbessern. Die EU reguliert diese Stoffe und vergibt E-Nummern. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Methoden entwickelt, um über 50 Farbstoffe und Konservierungsmittel in Lebensmitteln quantitativ zu bestimmen. Deren Anwendung hat gemäss guter Herstellungspraxis (GHP) zu erfolgen und die Höchstmengen müssen eingehalten werden.

Antiparasitika in Zuchtfischen

Zuchtfische sind bei den Konsumenten sehr beliebt, zum Beispiel Pangasius. Während der Zucht sind sie aber extremen Bedingungen ausgesetzt und anfällig gegen Parasiten, weshalb sie immer wieder mit Antiparasitika behandelt werden. Einige der sehr effektiven Antiparasitika können beim Menschen Krebs verursachen. Im Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt werden Methoden eingesetzt, um den Einsatz von nicht erlaubten Antiparasitika festzustellen.   

Pyrrolizidin-Alkaloide

Pyrrolizidin-Alkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzenstoffe, die von bestimmten Pflanzenarten gebildet werden um Frassfeinde abzuwehren. PA sind Giftstoffe und können beim Menschen zu Leberschäden oder weiteren Beeinträchtigungen führen. Der Mensch nimmt PA hauptsächlich über Honig, Gewürze, Kräuter, Tee, Kräutertee und Nahrungsergänzungsmittel auf. In vielen Fällen handelt es sich um Verunreinigungen durch PA-haltige Wildpflanzen, die bei der Ernte oder im Herstellungsprozess in eigentlich PA-freie pflanzliche Lebensmittel gelangen. Seit 2024 gelten in der Schweiz Höchstwerte für PA in mehreren Kräutern, Tees und Nahrungsergänzungsmitteln. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat eine Methode, mit der 35 unterschiedliche PA erfasst werden und die Einhaltung der geltenden Höchstwerte überwacht werden kann.

Franz Dussy
Gruppenleiter Chromatographie
+41 61 385 25 18franz.dussy@bs.ch

Zutaten, Nährwertangaben und Kennzeichnung im Allgemeinen

Das zweite Schutzziel des Schweizerischen Lebensmittelrechts ist der Täuschungsschutz. Das Lebensmittelrecht regelt in diesem Sinne die Kennzeichnung von Lebensmittel. Insbesondere müssen die Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln korrekt sein und die Kennzeichnung darf keinen Anlass zur Täuschung geben.

Das Kantonale Laboratorium prüft insbesondere die Nährwertangaben durch Analyse von Protein-, Fett- und Zuckergehalten. Wir überprüfen, ob alle erforderlichen allgemeinen Angaben aufgeführt sind. Zudem kontrollieren wir anhand der Zutatenliste, ob die enthaltenen Zutaten und dazugehörigen Auslobungen („Claims“) für das Lebensmittel zulässig sind.

Philippe Heim
Gruppenleiter Lebensmittel-Zusammensetzung
+41 61 385 25 12philippe.heim@bs.ch

Kantonales Laboratorium

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Inhalt aktualisiert