Radioaktivität
Radioaktive Strahlung aus natürlichen und künstlichen Quellen kann schädlich sein. Wir überwachen die Radioaktivität in der Umwelt und in Lebensmitteln. Wir vollziehen das Strahlenschutzgesetz im Bereich Radon und betreuen den Vollzug des kantonalen Atomschutzgesetzes.
Was ist Radioaktivität?
Radioaktivität bezeichnet die Eigenschaft instabiler Atomkerne, sich spontan umzuwandeln. Beim Umwandlungsprozess wird Energie in Form von ionisierender Strahlung freigesetzt. Die entstandenen Strahlungsarten sind für Menschen nicht wahrnehmbar und ab einer bestimmten Dosis gefährlich.
Atomsorten mit instabilen Kernen werden als Radionuklide bezeichnet. In der Umwelt kommen Radionuklide aus natürlichen Quellen vor. Dazu gehört unter anderem das Edelgas Radon, das im Boden durch natürliche Zerfallsprozesse entsteht. Radionuklide aus künstlichen Quellen, zum Beispiel aus der Medizin oder aus Kernreaktoren, können sich ebenfalls in der Umwelt anreichern.
Jedes Radionuklid hat eine spezifische Aktivität, Energie und Strahlungsart. Diese Eigenschaften lassen sich experimentell bestimmen. So untersuchen wir beispielsweise Proben aus der Umwelt.
Umweltmonitoring
Radionuklide können auf verschiedenen Wegen in die Umwelt gelangen. Verantwortlich dafür sind zum einen natürliche Prozesse, wie der Zerfall von Uran im Boden. Zum anderen werden radioaktive Stoffe als Emissionen der Industrie oder der Medizin in die Umwelt freigesetzt. Hinzu kommen die Emissionen des Reaktorbrands in Tschernobyl 1986 und die Kernschmelze zweier Reaktoren in Fukushima-Daiichi als Folge eines Erdbebens 2011. Hier wurden die besonders langlebigen Radionuklide Cäsium-137 und Strontium-90 freigesetzt.
Im Rahmen des schweizerischen Überwachungsprogramms für Umweltradioaktivität messen wir jährlich Kulturböden, Gras und Milch im Kanton Basel-Stadt und in 9 weiteren Kantonen.
Auch Proben des Flusswassers aus der Rheinüberwachungsstation in Weil am Rhein untersuchen wir auf Radionuklide. Zusätzlich zum Rheinwasser testen wir auch die Schwebstoffe darin.
Mit einem ganzjährigen Monitoring-Programm werden sämtliche Betriebe, die Emissionen von radioaktiven Nukliden verursachen, überwacht. Dazu gehört die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) sowie die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Basel. Besonderes Augenmerk gilt den in der Medizin angewandten Radionukliden.
Dank der umfassenden Ausrüstung mit Messgeräten sind wir in der Lage, Analysen für andere Labors und für Dritte durchzuführen. Dies betrifft insbesondere auch den Nachweis von Strontium-90, zum Beispiel in Umweltproben und in Milchzähnen von Kindern aus Tschernobyl oder Japan.
Radon
Im Boden kommt natürlicherweise Uran vor. Wenn Uran zerfällt, entsteht gasförmiges, radioaktives Radon. Dieses entweicht aus dem Boden und gelangt über verschiedene durchlässige Stellen in ein Gebäude. Solche Stellen sind zum Beispiel Naturböden, Kabel- und Rohrdurchführungen oder Risse im Fundament oder Mauerwerk.
Radon ist farb- und geruchlos. Menschen können es daher nicht wahrnehmen. Die nicht gasförmigen Zerfallsprodukte von Radon sind ebenfalls radioaktiv. Sie können sich in der Lunge absetzen und das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, erhöhen. Seit dem 1. Januar 2018 gilt der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in bewohnten Räumen. Dabei gilt ein Raum als bewohnt, wenn sich mehrere Stunden am Tag Menschen darin aufhalten. Gebäude mit einer Radongas-Konzentration über dem Referenzwert müssen saniert werden.
Die Radonbelastung ist in jedem Haus anders. Selbst Häuser gleicher Bauart können unterschiedliche Radonwerte aufweisen. Auf der Radonkarte der Schweiz können Sie sehen, ob in Ihrem Gebäude der Referenzwert überschritten sein könnte. Zusätzlich können Sie den Radon-Check machen. Dieser hilft Ihnen dabei zu entscheiden, ob Sie eine Messung in Ihrem Gebäude durchführen lassen sollten.
Die Radonbelastung in einem Gebäude zu messen, ist einfach und kostengünstig. Dafür wird während der Heizperiode von Oktober bis März für 90 Tage ein etwa handtellergrosses Messgerät in dem Raum ausgelegt, der untersucht werden soll. Anerkannte Messstellen finden Sie auf der Liste des Bundesamt für Gesundheit.
Informationen zum Thema Radon
Was ist Radon?Hier erhalten Sie Informationen zu Radon und darüber, wie es entsteht.
Wie gelangt Radon ins Haus?Hier erfahren Sie, auf welchen Wegen Radon in ein Haus gelangen kann.
Radonkarte der SchweizHier können Sie die Radonbelastung in der Schweiz ansehen und den Radon-Check für Ihr Gebäude machen.
Gesetzliche Bestimmungen zum RadonschutzHier erhalten Sie einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Radonschutz.
Radonkonzentration messenHier finden Sie eine Liste der anerkannten Radonmessstellen.
Beratung durch RadonfachpersonenIhr Gebäude überschreitet den Referenzwert? Vom Bundesamt für Gesundheit anerkannte Fachpersonen unterstützen Sie.
Informationen zu Radon bei Neu- und Umbauten
In diesem Informationsblatt erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Radon für Ihr Bauvorhaben. Hier können Sie mit der Selbstbeurteilung herausfinden, ob Sie eine Radonmessung in Ihrem Gebäude machen müssen.
Weitere Informationen zum Thema Radon finden Sie auch auf der Webseite des BAG.
Radionuklide in Lebensmitteln
Pflanzen und Tiere nehmen Radionuklide aus der Umwelt auf. Diese stammen zum einen aus natürlichen Quellen, zum anderen aus künstlichen Quellen, wie zum Beispiel aus Kernkraftwerksunfällen. So gelangen diese Stoffe in die Nahrungskette und schliesslich in Lebensmittel. Der Verzehr solcher Lebensmittel kann eine innere Strahlenbelastung des Menschen bewirken.
Wir prüfen die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Lebensmittel. Dies gilt sowohl für Lebensmittel, die in der Schweiz hergestellt werden, als auch für importierte Waren. Dabei werden die Lebensmittel auf Radionuklide aus natürlichen und künstlichen Quellen untersucht.
Atomschutz
Atomkraftwerke und ähnliche Anlagen können im Falle eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe gefährlich werden. Diese Gefahren betreffen sowohl Menschen als auch die Umwelt. Der Kanton Basel-Stadt hat ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken erlassen. Der Kanton verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, dass keine Atomkraftwerke errichtet werden. Dies gilt für das Gebiet des Kantons, aber auch für die angrenzenden Gebiete. Das Gesetz bezieht dabei Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe und Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände mit ein.
Wir gewährleisten die fachliche Betreuung aller Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag stehen. Darüber hinaus beraten wir oder nehmen Stellung zu Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Kernenergiegesetz des Bundes (KEG) stehen. Wir vertreten den Kanton im Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) sowie in der Commission Locale d’Information et de Surveillance (CLIS) des inzwischen stillgelegten Atomkraftwerks Fessenheim (Frankreich).
Gesetzliche Grundlage zum Atomschutz im Kanton Basel-Stadt
Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor AtomkraftwerkenWeiterführende Links im Bereich Atomschutz
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Kernenergie, nukleare Sicherheit und radioaktive Abfälle.
Kantonales Laboratorium
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr