Schulärztliche Beratungen
Sind Sie eine Lehrperson, die sich Sorgen um die Gesundheit einzelner Schülerinnen oder Schüler macht? Bist du Schüler oder Schülerin und hast ein Anliegen, das du besprechen möchtest? Schulärztinnen beraten und führen vertrauensärztliche Abklärung durch.
Beratungen und Abklärungen
Schulärztinnen beraten Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen oder Schüler bei gesundheitlichen Problemen. Sie vermitteln zwischen der Schule, den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ärzteschaft, wenn das Gespräch wegen ärztlicher Schweigepflicht schwierig wird oder das gegenseitige Vertrauen fehlt.
Der Schulärztliche Dienst führt weiter vertrauensärztliche Abklärungen durch und prüft Dispensationsgesuche aus gesundheitlichen Gründen.
Absenzen
Absenzen und Verspätungen können Eltern oder mündige Schülerinnen und Schüler selber innerhalb von 8 Tagen entschuldigen. Nur in besonderen Fällen ist ein Zeugnis der privatärztlichen Praxis notwendig.
Ärztliches Zeugnis
Eltern müssen nicht bei jeder krankheitsbedingten Absenz der Schulkinder ein ärztliches Attest einholen. Wenn ein Schulkind oder ein Lernender dem Unterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als 1 Woche fernbleibt, kann die Lehrperson ein ärztliches Zeugnis verlangen. Das gilt auch bei einem Versäumnis einer Aufnahme- oder Abschlussprüfung oder eines mehrtägigen obligatorischen Schulanlasses.
Dispensationen
Schülerinnen und Schüler können aus unterschiedlichen Gründen vollständig oder teilweise vom Schulbesuch befreit sein. Für eine voraussehbare Absenz aus gesundheitlichen Gründen, die länger als 3 Wochen dauert, muss ein Dispensationsgesuch des Schulärztlichen Dienstes vorliegen.
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt das Formular aus und sendet es direkt an den Schulärztlichen Dienst. Eine Schulärztin prüft das Gesuch und leitet den Bericht ohne Diagnose an die Schulleitung weiter.
Vertrauensärztliche Abklärungen
Sind Sie mit Schülerinnen und Schülern konfrontiert, die
- häufig fehlen
- psychische Probleme haben
- sich auffällig verhalten
- einen Leistungsabfall haben?
Die Schulleitungen haben immer die Möglichkeit, eine Schülerin oder einen Schüler beim Schulärztlichen Dienst anzumelden, wenn sie sich Sorgen um deren Gesundheit machen.
Schulärztlicher Dienst
Fragen Sie sich, wie Abwesenheiten und Urlaub in der Schule geregelt sind?
zur Seite Eltern und SchuleWelche Erwartungen dürfen Sie als Eltern an die Schule haben? Und was erwartet die Schule im Gegenzug von Ihnen? Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten, aber auch zu Ihren Pflichten.
Kinderschutz
Wenn Kinder und Jugendliche vernachlässigt werden, seelisch und körperlich Misshandlung erleiden oder Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt sind, brauchen sie dringend Hilfe.
Eltern, Lehrpersonen oder andere Betreuungspersonen erhalten bei Fragen über Kindsmisshandlung bei den Anlaufstellen des Netzwerk Kinderschutz Auskunft, auch anonym.
Kontakt
Schulärztlicher Dienst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr