Blauzungenkrankheit
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, die hauptsächlich durch eine Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Die eidgenössische Tierseuchengesetzgebung stuft die Krankheit als «zu bekämpfende Tierseuche» ein.
Neue Fälle in der Schweiz
Seit Ende August 2024 gibt es in der Schweiz wieder Fälle der Blauzungenkrankheit. Es gibt verschiedene Virustypen. In der Schweiz sind derzeit die Typen BTV-3 und BTV-8 im Umlauf. Für den Menschen ist die Erkrankung ungefährlich.
Infiziert werden Paarhufer mit Ausnahme von Schweinen. Einige Arten erkranken in der Regel nicht (Ziegen) oder lediglich leicht (Rinder). Sie können aber als Virusreservoir dienen. Bei Schafen hingegen kann die Krankheit tödlich verlaufen.
Die Symptome sind unspezifisch. Fieber, Apathie und vermehrter Speichelfluss können Hinweise auf die Erkrankung sein. Bei Schafen kann es zum Anschwellen und einer Blaufärbung der Zunge kommen.
Tierhaltende sind angehalten, ihre Tiere gut zu beobachten und bei einem Verdacht ihre Tierärztin oder ihren Tierarzt zuzuziehen. Die Impfung gegen die entsprechenden Serotypen wird dringend empfohlen.
- Information über die Blauzungenkrankheit
Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
- Empfehlungen bezüglich Impfung von Tieren gegen das Blauzungenvirus (Startet einen Download)
Impfempfehlung gegen das Blauzungenvirus vom Serotyp 3
- Formular Schätzung Tierverluste Blauzungenkrankheit (Startet einen Download)
Für Tierverluste aufgrund nachgewiesener Blauzungenerkrankung kann eine Entschädigung beantragt werden
Was können Tierhaltende tun?
Schützen Sie Ihre Tiere vor den Mücken. Mögliche Methoden sind:
- Das Entfernen von Brutplätzen der Mücken: diese entwickeln sich nicht nur im Wasser, sondern auch besonders gerne in feuchter Erde, Gülle und Miststöcken.
- Einstallen, insbesondere über Nacht, beziehungsweise Anbringen von Insektenschutznetzen an Stalleingängen (aufgrund der geringen Grösse der Mücke möglichst engmaschig).
- Verwenden von chemischen Produkten: Es gibt einige für die Mückenabwehr taugliche Mittel, die für die Anwendung am Tier zugelassen sind. Bei Schafen sollten diese allerdings kurz nach der Schur aufgebracht werden. Sprechen Sie sich vor einer entsprechenden Verwendung mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt ab.
Vorsicht: Nicht alle Produkte können gefahrlos verwendet werden. Vermeiden Sie das Besprühen der Umgebung!
Impfen Sie Ihre Tiere
- Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt und folgen Sie den Impfempfehlungen des BLV und der VSKT.
Impfung
- Gegen BTV-8 sind Impfstoffe in der Schweiz grundsätzlich zugelassen. Es kann zu Lieferengpässen kommen.
- Gegen BTV-3 ist in der Schweiz grundsätzlich kein Impfstoff zugelassen. Mittels Allgemeinverfügung des BLV kann dieser Impfstoff aber derzeit in der Schweiz vertrieben und angewendet werden. Die Impfung von Wiederkäuern wird dringend empfohlen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Impfempfehlungen.
Die Kosten für die Impfung werden durch den Bund zu einem gewissen Teil übernommen. Aktuell ist noch nicht bekannt, wie hoch die Beteiligung ausfallen wird. Grundvoraussetzung ist aber das Hinterlegen des Impfstatus in der Tierverkehrsdatenbank TVD.
Entschädigung von Tierverlusten
Wenn Tiere nachweislich an der Blauzungenkrankheit verendet sind, kann eine Entschädigung beim kantonalen Veterinäramt beantragt werden. Hierfür ist das entsprechende Formular vollständig auszufüllen und an die Abteilung Tiergesundheit des Veterinäramtes Basel-Stadt zu schicken.
Es werden ausschliesslich Tierverluste entschädigt, die Folgen einer Blauzungenerkrankung (beispielsweise reduzierte Milchleistung oder Fruchtbarkeitsstörungen) können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr