Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, welche unter Umständen auch andere Tiere oder den Menschen infizieren kann. Die Krankheit hat in den letzten Jahren weltweit Aufmerksamkeit erregt, auch wegen der wirtschaftlichen Folgen auf die Geflügelindustrie.
Vogelgrippe / Geflügelpest
Seit einigen Jahren kommt es in der Schweiz immer wieder zu Fällen von Vogelgrippe. Der Erreger ist das hochansteckende Virus HPAI (hochpathogene aviäre Influenzavirus). Meistens betrifft es Wildvögel. Entsprechend häufen sich die Fälle bei Wildvögeln während der Zeit des Vogelzugs Anfang Winter und im Frühjahr.
Es besteht die Gefahr, dass sich Hausgeflügel an der Vogelgrippe ansteckt. Vor allem Hühnervögel sind sehr empfänglich für die Vogelgrippe und erkranken schwer. Wasservögel (Enten, Gänse, Schwäne, aber auch Möwen und Reiher) können hingegen das Virus in sich tragen und ausscheiden, ohne zu erkranken.
Es handelt sich bei dieser Krankheit um eine hochansteckende Tierseuche. Das Geflügel in einer betroffenen Tierhaltung muss getötet werden.
Mögliche Zoonose
Der Erreger der Vogelgrippe ist ein Influenzavirus. Das ist ein Virus des gleichen Typs, welches die Grippe beim Menschen verursacht. Durch Mutationen des Virus kann es geschehen, dass sich der Mensch mit der Vogelgrippe ansteckt.
Wichtig
Kranke oder tote Vögel nicht berühren!
Melden von toten Wildvögeln
Nicht jeder tote Vogel muss an Vogelgrippe gestorben sein. Das Kantonale Veterinäramt untersucht tote Wildvögel nur dann, wenn ein Verdacht vorliegt. Ein Auffinden von mehreren toten Wildvögeln innerhalb kurzer Zeit (1 bis 2 Tage) am selben Ort sollten Sie dem Veterinäramt melden.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr