Verhandlungsbesuche
Sie sind am Besuch einer Gerichtsverhandlung interessiert? Was Sie darüber wissen müssen.
Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung
Gerichtsverhandlungen am Strafgericht sind, abgesehen von der Urteilsberatung, öffentlich. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Gerichtsverhandlung nicht ohne eine erwachsene Begleitperson besuchen.
Aktuelle Gerichtsverhandlungen
Unsere aktuellen Gerichtsverhandlungen sind im Verhandlungskalender des Strafgerichts ausgeschrieben. Diesem können die wichtigsten Informationen über eine anstehende Gerichtsverhandlung entnommen werden:
- Verhandlungstermin
- zuständiges Präsidium
- Einzel-/Dreiergericht oder Kammer
- Dauer der Verhandlung
- stichwortartige Zusammenfassung, um was es bei der fraglichen Gerichtsverhandlung geht
Einschränkung der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung
Das Gericht kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn
- die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dies erfordern
- schutzwürdige Interessen einer beteiligten Person (z.B. Opfer) dies erfordern
- grosser Andrang herrscht
In solch einem Fall wird den akkreditierten Medien in der Regel die Möglichkeit gegeben, an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen und über diese zu berichten.
Ob bei einer Gerichtsverhandlung die Öffentlichkeit eingeschränkt ist, kann dem Verhandlungskalender des Strafgerichts entnommen werden.
Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie Aufnahmen von Verfahrenshandlungen ausserhalb des Gerichtsgebäudes sind nicht gestattet. Widerhandlungen können mit einer Ordnungsbusse bestraft werden.
Was darf in die Gerichtsverhandlung mitgenommen werden?
Für alle Besucher findet eine Eingangskontrolle statt (Metalldetektor). Das Publikum darf grundsätzlich keine Taschen und Rucksäcke, technischen Geräte, Esswaren und Getränke oder gefährliche Gegenstände in den Gerichtssaal mitnehmen. Erlaubt sind lediglich Schreibstifte und Papier. Im Weibelpavillon stehen Schliessfächer zur Verfügung.