Besuchsbewilligungen
Wie und wo erhalte ich eine Bewilligung für den Besuch eines/einer Inhaftierten?
Schriftliche Gesuche betreffend Besuchsbewilligung sind an die Kanzlei Straf- und Zwangsmassnahmengericht zu richten (Schützenmattstr. 20, Postfach, 4009 Basel).
Das Gesuch muss folgende Informationen der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Telefonnummer
- Kopie amtliches Dokument (Pass oder ID)
- Namen der/des Inhaftierten
- Art die Beziehung zur/zum Inhaftierten
- Sprache der Unterhaltung
Strafgericht
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Schützenmattstrasse 20
4009 Basel