Dolmetscherwesen
Dolmetscherwesen an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt
Die Gerichte des Kantons Basel-Stadt setzen für das Dolmetschen (mündliche Übersetzung) Dolmetscherinnen und Dolmetscher und für die schriftliche Übersetzung Übersetzerinnen und Übersetzer ein, wenn Prozessparteien, Zeuginnen und Zeugen, Auskunftspersonen oder Sachverständige der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder wenn Schriftstücke in fremder Sprache vorliegen oder in eine andere Sprache übersetzt werden müssen. Zuständig für die Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Qualitätssicherung beim Gerichtsdolmetschen ist die Fachgruppe Gerichtsdolmetschen.
Sie interessieren sich für die Arbeit als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher?
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das basel-städtische Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden sind im Reglement (vgl. Downloads) über das Dolmetscherwesen an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt festgelegt.
Die Aufnahme setzt zunächst voraus, dass ein Bedarf für die angebotenen Dolmetschleistungen besteht. Auch bei Eignung besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
Der Einsatz als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher setzt sodann neben sprachlichen Kompetenzen ein klares Rollenverständnis sowie Kenntnisse über die Behörden und den Fachwortschatz voraus. Die Anwendung grundlegender Dolmetschtechniken sowie Strategien zur systematischen Auftragserfüllung ermöglichen den Dolmetschenden, diese anspruchsvolle Aufgabe zu erfüllen. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden im interkantonalen Zulassungskurses «Behörden- und Gerichtsdolmetschen» vermittelt. Die Aufnahme ins kantonale Verzeichnis der Gerichtsdolmetschenden setzt den Besuch dieses Kurses samt bestandener Abschlussprüfung voraus. Die Kursanmeldung erfolgt über den Kanton Basel-Stadt. Der Anteil an den Kurskosten, der von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu tragen ist, beträgt CHF 450.–.
Die Entschädigung für Dolmetscheinsätze richtet sich nach den Richtlinien (vgl. Downloads) betreffend Entschädigung der Übersetzungsdienste in der Verwaltung und an den Gerichten des Kantons Basel-Stadt.
Bewerbung als Dolmetscherin/Dolmetscher
Sie wollen sich bei den basel-städtischen Gerichten als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher bewerben? Senden Sie bitte ein Dossier mit folgenden Unterlagen an das Appellationsgericht:
- Bewerbungsschreiben
- vollständig ausgefüllter Fragebogen (vgl. Downloads)
- Lebenslauf, inkl. Angabe von Art und Ort der besuchten Schulen
- Zeugnisse, Diplome
- bei nicht deutscher Muttersprache Sprachzertifikat Deutsch C2 (begründete Ausnahmen sind möglich, z.B. bei seltenen Sprachen)
- Sprachzertifikate Fremdsprache(n) C2, sofern vorhanden
- Kopie Pass/Identitätskarte, bei ausländischer Nationalität Aufenthaltsbewilligung
- aktueller Strafregisterauszug
Kontakt
Appellationsgericht Basel-Stadt
Gerichtsdolmetschen
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind gebeten, alle Änderungen der Kontaktdaten wie z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindungen zu melden.