Familienrecht
Getrenntleben und Scheidung
Das Zivilgericht Basel-Stadt ist zuständig für Scheidungsklagen, für gemeinsame Begehren auf Scheidung sowie für Gesuche um Bewilligung und Regelung des Getrenntlebens, wenn mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat. Die Klage oder das gemeinsame Begehren ist direkt beim Zivilgericht Basel-Stadt einzureichen. Das Schlichtungsverfahren entfällt.
Kindschaftsrecht
Das Zivilgericht Basel-Stadt ist zuständig für Unterhaltsklagen, Vaterschaftsklagen und Klagen auf Anfechtung der Vaterschaft, wenn eine Partei ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat. Bei reinen Unterhaltsklagen ist zuerst ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts Basel-Stadt zu stellen, ausser wenn vor der Klage ein Elternteil die Kindesschutzbehörde (KESB) angerufen hat. Auch bei der Vaterschaftsklage mit oder ohne Unterhaltsklage und bei der Klage auf Anfechtung der Vaterschaft entfällt das Schlichtungsverfahren und die Klage ist direkt beim Zivilgericht Basel-Stadt einzureichen.
Zivilgericht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.