Aufsichtsbehörde
Verfahren
Gegen Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).
Die Beschwerde ist mit einem Antrag zu versehen und schriftlich zu begründen.
Sie ist zu richten an:
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs-
und Konkursamt Basel-Stadt
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel
Berichte über die Rechtsprechung der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
Bericht Aufsichtsbehörde 2003 (Startet einen Download)PDF, 280 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2004 (Startet einen Download)PDF, 213 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2005 (Startet einen Download)PDF, 154 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2006 (Startet einen Download)PDF, 92 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2007 (Startet einen Download)PDF, 181 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2008 (Startet einen Download)PDF, 318 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2009 (Startet einen Download)PDF, 490 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2010 (Startet einen Download)PDF, 452 KB, nicht barrierefrei
Bericht Aufsichtsbehörde 2011 und 2012 (Startet einen Download)PDF, 438 KB, nicht barrierefrei
Zivilgericht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.